Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO)

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zum Thema Datenschutz beim Jugendamt der Stadt Recklinghausen.     

                                                                   Logo FB 51 farbig

                                        

Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben gemäß Datenschutz-Grundverordnung

Seit dem 25.05.2018 sind in allen EU-Mitgliedsstaaten die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anzuwenden. Die nachfolgenden Informationen geben Ihnen einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und Ihre Rechte, die sich aus den Datenschutzregelungen ergeben.

Verantwortlicher

Stadt Recklinghausen
Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
Rathausplatz 3-4
45657 Recklinghausen

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

mailto:datenschutz(at)recklinghausen.de

Zu welchen Zwecken verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten?

Das Jugendamt nimmt Aufgaben der Jugendhilfe war. Die Jugendhilfe umfasst Leistungen und andere Aufgaben zugunsten junger Menschen und Familien. Diese Aufgaben sind in § 2 des achten Sozialgesetzbuches detailliert aufgelistet.

Darüber hinaus nimmt das Jugendamt die Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG).

Für alle diese Aufgaben werden personenbezogene Daten verarbeitet. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 DSGVO.


Wie werden die Daten in den einzelnen Bereichen verarbeitet?

Für alle Bereiche gilt: Rechtsgrundlage für die Erhebung und Verarbeitung der erforderlichen personenbezogenen Daten im Rahmen der Jugendhilfe sind die datenschutzrechtlichen Vorschriften des achten Sozialgesetzbuches (§§ 61 - 68 SGB VIII). Die Daten werden beim Betroffenen erhoben. Die Betroffenen werden im

jeweiligen Aufgabenbereich über die Zweckbestimmung der Erhebung und Verwendung ihrer Daten detailliert aufgeklärt, soweit diese nicht offenkundig ist.

Ohne eine Mitwirkung der Betroffenen werden Daten nur erhoben, wenn die Voraussetzungen des § 62 Abs. 3 und 4 SGB VIII erfüllt sind.


Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege

Für die Finanzierung von Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege werden personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Finanzierungsförderung und Prüfung der Verwendung nach dem Kinderbildungsgesetz NW in elektronischer Form und in Papierform verarbeitet. Hierzu zählen neben den Namen, Adressen, Geburtsdaten, Email-Adressen auch Kontodaten und Finanzdaten Beteiligter. Eine Weitergabe der Daten erfolgt im Rahmen von Berechtigtem Verlangen.

Im Bereich der Erhebung von Beiträgen zum Besuch einer Kindertageseinrichtung und Inanspruchnahme von Tagespflege werden personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Beitragsfestsetzung und -einziehung verarbeitet. Hierzu zählen die Namen der Betroffenen, Geburtsdaten und deren Adressen sowie Einkommensnachweise in elektronischer Form und in Papierform. Eine Weitergabe der Daten erfolgt im Rahmen von berechtigtem Verlangen auf Akteneinsicht oder im Klageverfahren an die Gerichtsbarkeit.

Im Bereich der Kindertageseinrichtungen werden personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Zuordnung und Vergabe von Kita-Plätzen über den Kita-Navigator verarbeitet. Hierzu zählen: Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adressen, Geburtsdatum/-ort, Konfession, Staatsangehörigkeit, in elektronischer Form und (teilweise) in Papierform.

Im Bereich der Kindertagespflege werden personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Vermittlung von Plätzen in Tagespflegestellen verarbeitet. Hierzu zählen: Name, Anschrift, Telefonnummer, Email-Adressen, Geburtsdatum/- ort, Konfession, Staatsangehörigkeit, Bankverbindung, Schwerbehinderung, Angaben zu den Erziehungsberechtigten teils in elektronischer Form, teils in Papierform.


Zur Durchführung von Projekten werden bei der Akquise des Betreuungspersonals Name, Anschrift, Geburtsdatum/-ort, Bankverbindung, Staatsangehörigkeit,Telefonnummer, E-Mail-Adresse verarbeitet.


Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD), Eingliederungshilfe und Jugendgerichtshilfe sowie Pflegekinderdienst und Adoptionsvermittlung

Im Bereich des Allgemeinen Sozialen Dienstes und des Pflegekinderdienstes werden personenbezogene Daten in Zusammenhang mit Angeboten zur Förderung der Erziehung in der Familie gem. §§ 16 - 21 SGB VIII, Leistungen der Hilfen zur Erziehung und der Hilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche mit den dazugehörigen ergänzenden Leistungen (§§ 27 ff., §§ 35a bis 37, 39, 40 SGB VIII und Leistungen für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII) verarbeitet. Ebenso werden personenbezogene Daten zur Erfüllung der anderer Aufgaben der Jugendhilfe wie der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGB VIII), die Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen (§ 42 SGB VIII), die vorläufige Inobhutnahme von ausländischen Kindern und Jugendlichen nach unbegleiteter Einreise (§ 42a SGB VIII), die Erteilung, der Widerruf und die Zurücknahme der Pflegeerlaubnis (§§ 43, 44 SGB VIII), die Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengerichten (§ 50 SGB VIII) sowie die Beratung und Belehrung in Verfahren zur Annahme als Kind (§ 51 SGB VIII) verarbeitet. Hierzu zählen die Namen, Adressen, Geburtsdaten, Email-Adressen, Kontodaten sowie fallspezifische Daten zu Situationen von Kindern und Familien, die zur pädagogischen Einschätzung und Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen der Leistungen erforderlich sind.

Mit Einverständnis der Betroffenen erfolgt eine Weitergabe der Daten an beauftragte Dritte, welche die Hilfen durchführen, aber auch im Wege der Amtshilfe, an Gerichte, andere Behörden oder beauftragte Rechtsanwälte.

Die Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz erfordert die Erhebung personenbezogener Sozialdaten wie Personalien, Familiensituation, erzieherische Situation, Angaben zum sozialen Umfeld sowie Angaben zur schulischen, beruflichen und gesundheitlichen Situation.

Im Bereich des Pflegekinderdienstes und der Adoptionsvermittlung werden personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Eignungsüberprüfung von Bewerberfamilien, sowie im Rahmen der Vermittlung von (Adoptiv-) Pflegekindern verarbeitet. Hierzu zählen die Personalien, Adressen, Telefonnummern und ggf. E-Mail- Adressen, Familienstand, Kinder (Alter der Kinder und Geschlecht), Lebensgeschichte, Einkommen, Schulden sowie die Kontodaten von (Adoptiv-) Pflegeeltern- in elektronischer Form und in Papierform, Beruf, Ausbildung, Schulabschluss, Führungszeugnis, Gesundheitszeugnis, Wohnsituation, Genogramm als auch Vermittlungswünsche. Eine Weitergabe von Daten erfolgt, auch im Wege der Amtshilfe, an Gerichte und andere prozessbeteiligte Behörden. Sofern nicht im Rahmen der Amtshilfe oder in akuten Kinderschutzfällen erfolgt die Weitergabe nur nach vorheriger Zustimmung der Beteiligten.

Sekundär werden im Bereich des Pflegekinderdienstes und der Adoptionsvermittlung Namen, Adressen (ggf. E-Mail-Adressen und Telefonnummern) von Herkunftseltern im Rahmen der HzE-Antragstellung verarbeitet. Hier sind Überschneidungen zum Allgemeinen Sozialen Dienst und zur Wirtschaftlichen Jugendhilfe zu beachten.

Eine Weitergabe von Daten an Dritte wie andere Behörden, Gerichte oder durchführende Träger einer Leistung erfolgt ausschließlich auf der Grundlage einer rechtlichen Befugnis oder nach vorheriger Zustimmung der Beteiligten.


Frühe Hilfen

Die Frühen Hilfen Recklinghausen unterstützen Eltern in der Versorgung und Erziehung vor allem während der Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahren. Es werden personenbezogene Daten (§ 2 KKG) Name und Anschrift der Eltern und des Kindes, sowie das Geburtsdatum, Geschlecht und Nationalität des Kindes erhoben.
Mit Einverständnis der Eltern/ Personensorgeberechtigten werden Daten an entsprechende Fachkräfte weitergeleitet, wenn eine Familienhilfe eingesetzt werden soll.
Die Angebote der Frühen Hilfen sind immer freiwillig und transparent für die Familien.


Wirtschaftliche Jugendhilfe

Die Erhebung der Daten im Bereich Wirtschaftliche Jugendhilfe stützt sich auf Art. 6 Abs. 1 lit. c), Abs. 3 DSGVO i.V.m § 91 SGB VIII (Kostenbeitrag für stationäre und teilstationäre Leistungen sowie vorläufige Maßnahmen).
Im Bereich der Wirtschaftlichen Jugendhilfe werden personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Leistungsgewährung und den sich daraus ergebenden Kostenbeiträgen und im Rahmen der Kostenerstattung sowie des Kostenersatzes verarbeitet.

Hierzu zählen die Namen, Adressen, Geburtsdaten, Email-Adressen, Kontodaten sowie Einkommensnachweise Beteiligter, aber auch von Dritten in elektronischer Form und in
Papierform. Eine Weitergabe der Daten erfolgt, auch im Wege der Amtshilfe, an Gerichte, andere Behörden oder beauftragte Rechtsanwälte sowie im Rahmen des Kostenersatzes an andere Sozialleistungsträger.

Die Angabe der Daten ist für Sie gem. § 97a SGB VIII verpflichtend, sofern Ihnen oder Ihrem Kind Leistungen der Jugendhilfe nach den Maßgaben des § 91 SGB VIII gewährt werden.


Unterhaltsvorschuss

Im Bereich Unterhaltsvorschuss stützt sich die Erhebung der Daten auf Art. 6 Abs. 1 lit. c), Abs. 3 DSGVO i.V.m. § 68 Nr. 14 Erstes Buch Sozialgesetzbuch, § 67 Absatz 2 Satz 1, 67a ff. Zehntes Buch Sozialgesetzbuch, §§ 1, 2, 4 bis 7 UVG.

Die Unterhaltsvorschusskasse des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie verarbeitet Daten wie z. B. Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Geburtsort, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Bankverbindung, Arbeitgeber, Telefonnummer sowie Angaben zu Einkünften aus versicherungspflichtiger oder selbstständiger Tätigkeit, Art und Dauer des Bezugs von Sozialleistungen, wie z. B. Rentenbezüge, Leistungen nach dem SGB II bzw SGB XII oder Schuldverpflichtungen, Versicherungsbeiträge sowie private Rentenbezüge


Amtsvormundschaften und -pflegschaften, Beistandschaften, Beurkundungen

Die Datenerhebung erfolgt aufgrund der den Aufgaben zugrundeliegenden besonderer gesetzlicher Bestimmungen (§ 68 SGB VIII).

Im Bereich der Amtsvormundschaften und -pflegschaften werden personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Personensorge und Vermögenssorge für die zugewiesenen Mündel verarbeitet. Hierzu zählen die Namen, Geburtsdaten, Geburtsort, Familienstand, Adressen, Kontodaten, Angaben zu Kindern, Ehe- und Lebenspartnern sowie beispielsweise Angaben zu Einkünften, Steuerbescheide, Bilanzen und Vermögensverzeichnisse, Renten- und Krankenversicherungsdaten, Gesundheitsdaten sowie Schul- und Ausbildungsdaten der Beteiligten, aber auch von Dritten in elektronischer Form und in Papierform. Eine Weitergabe von Daten erfolgt an Gerichte, Behörden, Ärzte, Schulen, Kindergärten, Beteiligte im Rahmen der ambulanten und stationären Jugendhilfe nach §27 SGB VIII oder beauftragte Rechtsanwälte.

Im Bereich Beistandschaft werden personenbezogene Daten erhoben, um die umfassende Beratung, Unterstützung sowie die Wahrnehmung der Aufgaben innerhalb einer Beistandschaft zu gewährleisten. Die Daten werden im Zusammenhang mit der Klärung der Vaterschaft, der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen und zu Fragen der gemeinsamen Sorge erhoben. Eine Weitergabe erfolgt an Gerichte, Gerichtsvollzieher und beauftragte Rechtsanwälte.

Im Bereich Beurkundungen werden personenbezogene Daten erhoben, um die Beurkundungen durchzuführen und das Beurkundungsregister zu führen. Ferner werden sie erhoben, um bei der Beurkundung von Erklärungen zur gemeinsamen Sorge die Führung des Sorgeregisters sicherzustellen. Eine Weitergabe erfolgt an die im Beurkundungsverfahren Berechtigten, deren Rechtsnachfolger sowie im Rahmen von berechtigtem Verlagen.

Besonderheit zur Aufbewahrung: Urkunden werden bis zu 70 Jahre ab dem Beginn des Folgejahres ihrer Aufnahme aufbewahrt.


Kinder- und Jugendarbeit

Im Bereich der Angebote der Jugendarbeit werden personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Teilnahme an Angeboten der offenen Kinder- und Jugendarbeit verarbeitet. Hierzu zählen die Namen, Geburtsdaten, Adressen und Gesundheitsdaten der Beteiligten, aber auch von Dritten in elektronischer Form und in Papierform. Eine Weitergabe von Daten erfolgt in Ausnahmefällen mit Einverständnis der Betroffenen an andere Behörden.



Wie verarbeiten wir die Daten?

Die elektronische wie die papiergebundene Datenverarbeitung erfolgt auf der gesetzlichen Grundlage der datenschutzrechtlichen Vorschriften des achten Sozialgesetzbuches (§§ 61 - 68 SGB VIII) sowie der Vorgaben des Datenschutzbeauftragten der Stadt Recklinghausen. Hierfür werden die notwendigen technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen eingesetzt, um die personenbezogenen Daten gegen unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Vernichtung oder Veränderung sowie gegen unbefugte Offenlegung oder unbefugten Zugang zu schützen.


Datenspeicherung

Sozialdaten werden gespeichert, soweit dies für die Erfüllung im Rahmen der oben beschriebenen Aufgaben erforderlich ist, § 63 SGB VIII - oder, mit Bezug auf die konkret wahrzunehmende Aufgabe soweit eine Einwilligung der Betroffenen vorliegt. Die Aufbewahrungszeiten richten sich ebenfalls nach dem Erfordernis der Erfüllung der jeweiligen Aufgaben. Zudem werden Sozialdaten zum Zwecke der Jugendhilfeplanung (§ 80 SGB VIII) gespeichert oder genutzt. Sie werden unverzüglich anonymisiert (§ 64 Abs. 3 SGB VIII).


Welche Rechte haben Sie?

Sie haben nach der Datenschutz-Grundverordnung verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung.

Recht auf Auskunft

Sie können Auskunft über die von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Daher sollten in dem Antrag möglichst Angaben zum konkreten Verwaltungsverfahren und zum Verfahrensabschnitt gemacht werden. Im Falle von offenkundig unbegründeten oder exzessiven Anträgen kann die Auskunftserteilung abgelehnt werden.

Recht auf Berichtigung
Sollten die betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen.

Recht auf Löschung

Sie können die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt u.a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten noch zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben benötigt werden.
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Sie haben das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen. Die Einschränkung steht einer Verarbeitung nicht entgegen, soweit an der Verarbeitung ein wichtiges öffentliches Interesse besteht.

Recht auf Widerspruch

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings können wir dem nicht nachkommen, wenn an der Verarbeitung ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht oder eine Rechtsvorschrift uns zur Verarbeitung verpflichtet.

Recht auf Beschwerde

Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die Kontaktdaten der Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder finden Sie unter www.datenschutz.de/projektpartner/

 

Download

Information zur DSGVO als PDF

Veranstaltungskalender

Zur Veranstaltungssuche

Bürgerbeteiligung zur Bauleitplanung
Für Bürger*innen gibt es Möglichkeiten, sich an Bebauungsplänen und Änderungen zum Flächennutzungsplan zu beteiligen.
Elternbroschüre

Elternbroschüre
Die Elternbroschüre zu Fragen der Kita-Eingewöhnung für unter Dreijährige finden Sie hier.

Frühe Hilfen - Das Online-Portal

Screen_11917
Der Wegweiser für alle Familien mit kleinen Kindern - von der Geburt bis zum Schuleintritt. Ab sofort gibt es das Angebot online in dem neuen Portal der Bundesinitiative Frühe Hilfen. Mehr

Schul- und Ausbildungswegweiser
Wegweiser Ausschnitt
Im Schul- und Ausbildungswegweiser gibt es Informationen zum Bildungsangebot in Recklinghausen. Der Wegweiser soll die Wahl einer weiterführenden Schule erleichtern und dabei helfen, Perspektiven nach der Schulzeit zu entwickeln. Mehr
KiTS - Kinder bei Trennung und Scheidung

KiTS-Kinder bei Trennung und Scheidung
Der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie bietet allen Eltern Trennungs- und Scheidungsberatung an - auch bevor eine Trennung erfolgt ist. Mehr

Kommunales Bildungsbüro

KompassPansite_22919

Bestmögliche Bildungschancen und damit bestmögliche Lebenschancen für Kinder und Jugendliche in Recklinghausen - dafür setzt sich das Kommunale Bildungsbüro ein. Mehr