Grundsicherung im Alter

Die Grundsicherung ist eine Sozialhilfeleistung für Menschen, die das Eintrittsalter für die Regelaltersrente der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht haben. Das Eintrittsalter beträgt 65 + (in diesem Jahr: + 5 Monate) und liegt irgendwann einmal bei 67 Jahren. Grundsicherung wird auch für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und voll erwerbsgemindert im Sinne des Rentenversicherungsträgers sind, gezahlt (ohne Aussicht darauf, dass die Erwerbsminderung behoben werden kann).

 

Voraussetzungen
Grob umrissen, kommt es neben Lebensalter und Erwerbsminderung (bei noch nicht 65-Jährigen) - siehe oben - darauf an, dass man

  • den Lebensunterhalt nicht (ganz) aus eigenem Einkommen und Vermögen beschaffen kann (außer eigenen Mitteln werden allerdings auch solche des Ehegatten oder Lebenspartners oder Partners einer eheähnlichen Gemeinschaft berücksichtigt, soweit sie dessen notwendigen Lebensunterhalt übersteigen)
  • seine Bedürftigkeit nicht schuldhaft herbeigeführt hat,
  • keine Kinder bzw. Eltern mit hohem Einkommen hat,
  • seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat,
  • Leistungen der Grundsicherung beantragt.


Ihre Ansprechpartner*innen zum Thema Grundsicherung finden Sie hier. 

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