Die Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf berät und unterstützt Sie im Hinblick auf begleitende Hilfen im Arbeitsleben, die die berufliche Eingliederung behinderter Menschen ermöglichen, erleichtern oder sichern sollen. Unterstützung wird geleistet zum Beispiel in Form von Zuschüssen zu entsprechender Arbeitsplatzausstattung oder persönlicher Hilfe.
Kündigungsschutz
Sofern das Arbeitsverhältnis über sechs Monate hinaus besteht, unterliegen schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen dem besonderen Kündigungsschutz nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX).
Die Kündigung eines schwerbehinderten Menschen erfordert die vorherige Zustimmung des Integrationsamtes. Der Arbeitgeber muss hierfür einen Antrag beim Integrationsamt des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe stellen. Die Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf führt das erforderliche Anhörungsverfahren durch und versucht, eine Einigung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer zu erreichen. Dem Integrationsamt wird anschließend ein Entscheidungsvorschlag unterbreitet.
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