Verdienst und Nebentätigkeiten

Da Bürgermeister Tschersich im September 2025 neu gewählt und seit November im Amt ist, können einige Angaben erst später gemacht werden.


"Wie viel verdient der Bürgermeister?" Diese Frage wird Axel Tschersich nicht selten gestellt.

 

Verdienst

Als gewählte Beamte ihrer Stadt haben Bürgermeister einen Anspruch auf Besoldung nach dem Besoldungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen.

 

Wie viel ein Bürgermeister verdient, richtet sich nach der Einwohnerzahl der jeweiligen Stadt und ist in der sogenannten Eingruppierungsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen festgelegt. Recklinghausen fällt hierbei in die Gruppe mit der Einwohnerzahl 100 001 bis 150 000.

Bürgermeister Axel Tschersich wird aus diesem Grund nach der Besoldungsgruppe B8 bezahlt. Inklusive Familienzuschlag sowie einer steuerfreien Aufwandsentschädigung beträgt die Bruttobesoldung:

Monatlich 13.576,25 Euro

 

Nebentätigkeiten

Am 15. Dezember 2004 hat der nordrhein-westfälische Landtag das Korruptionsbekämpfungsgesetz (KorruptionsbG) verabschiedet. Dieses ist mit Wirkung zum 1. März 2005 in Kraft getreten.

 

Gemäß §7 des KorruptionsbG legt Bürgermeister Tschersich nachfolgend aufgeführte Mitgliedschaften den Bürger*innen für das Jahr 2025 offen.

Entschädigte Nebentätigkeiten:

  • Angaben folgen

Nicht entschädigte Tätigkeiten:   

  • Angaben folgen 

Nebeneinkünfte

Axel Tschersich legt gemäß § 8* des KorruptionsbG i.V.m. § 53 des Landesbeamtengesetzes (LBG) dem Rat eine jeden Einzelfall erfassende Aufstellung über Art und Umfang der Nebentätigkeit sowie über die Vergütungen vor, die er für eine genehmigungspflichtige oder eine nach § 51 Abs. 1 Nrn. 2, 3 und 4b nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeit innerhalb oder außerhalb des öffentlichen Dienstes erhalten hat, wenn diese insgesamt die in der Rechtsverordnung nach § 57 zu bestimmende Höchstgrenze übersteigen:  

 

Die Brutto-Einkünfte aus Nebentätigkeiten betragen für das Jahr Jahr 2025: Angabe folgt Abführungspflichtig an die Stadt Recklinghausen sind [Angabe folgt]

Die nichtabführungspflichtigen Einkünfte sind entsprechend zu versteuern.


Spenden

Von seinen Einkünften hat Bürgermeister Tschersich an gemeinnützige und kirchliche Organisationen sowie politische Parteien im Jahr 2025 circa [Angabe folgt] gespendet.

 

* Zur Offenlegung dieser Angaben für die Bürger*innen ist Bürgermeister Tschersich nicht verpflichtet.

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