Wer der Pflicht zur Anzeige nicht, nicht richtig oder nicht vollständig nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Wer gewerbsmäßig Schaustellung von Personen in seinen Geschäftsräumen veranstalten oder für deren Veranstaltung seine Geschäftsräume zur Verfügung stellen will, bedarf der Erlaubnis (Strip-Show etc.).
Der Gebührenrahmen beträgt 50 bis 1000 Euro. Die Gebühr wird anhand des tatsächlichen Verwaltungsaufwandes im Einzelfall festgelegt.
Eine Liste der einzureichenden Unterlagen ist dem Antrag beigefügt.
Antragsvordruck liegt in Papierform bei FB 31/22 vor und wird im Internet bereitgestellt.