Bei der Durchführung planungsrechtlicher Verfahren (z.B. Aufstellung von Bebauungsplänen) werden die Fachbereiche der Verwaltung zur Abgabe von Stellungnahmen aufgefordert. Dabei werden die verschiedenen Belange, die an Flächen gestellt werden, gegeneinander abgewogen, um dadurch eine möglichst konfliktfreie und nachhaltige städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten. Die Abteilung Liegenschaften prüft insbesondere die Betroffenheit der im Eigentum der Stadt befindlichen Grundstücke.