Dienstleistungen/Zuständigkeiten Hilfe zur Pflege

Hilfe zur Pflege richtet sich an Menschen, die wegen Krankheit oder Behinderung bei den Verrichtungen im Alltag, zum Beispiel Körperpflege, Anziehen und Essen, Hilfe benötigen. Vorrangig erhalten pflegebedürftige Menschen, die kranken- bzw. pflegeversichert sind, finanzielle Leistungen zur Pflege und hauswirtschaftlichen Versorgung bei ihrer Pflegekasse.

Ist jemand nicht pflegeversichert oder reichen die Leistungen der Pflegekasse nicht aus oder ist der Hilfebedarf nicht so hoch, dass die Pflegekasse leisten kann, kommt Hilfe zur Pflege in Betracht.

Dabei ist die Entscheidung der Pflegekasse über das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit bindend für den Träger der Sozialhilfe. Es erfolgt eine Orientierung an der festgesetzten Pflegestufe.

Die Leistungen der Hilfe zur Pflege sind abhängig vom Einkommen und Vermögen des pflegebedürftigen Menschen sowie seines Partners. Bei minderjährigen pflegebedürftigen Kindern sind auch das Einkommen und Vermögen der Eltern zu berücksichtigen.

Die Hilfe zur Pflege soll in erster Linie die häusliche Pflege und die Pflegebereitschaft der Angehörigen stärken, also die ambulante Pflege. Leistungen der ambulanten Pflege sind insbesondere

  • Pflegegeld oder Pflegebeihilfen
  • Erstattung von Aufwendungen der privaten Pflegepersonen (zum Beispiel Angehörige oder Nachbarn)
  • Übernahme angemessener Kosten für eine professionelle Pflegekraft oder einen Pflegedienst
  • Beratung der Pflegeperson
  • Maßnahmen zur zeitweiligen Entlastung der Pflegeperson
  • Kostenübernahmen für Pflegehilfsmittel.

Reicht die Pflege zu Hause nicht aus und ist stationäre bzw. teilstationäre Pflege erforderlich, umfasst die Hilfe zur Pflege auch die Kosten für

  • Tages- bzw. Nachtpflege
  • Kurzzeitpflege oder
  • vollstationäre Pflege

 Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Pass
  • Bescheid der Pflegekasse
  • Schwerbehindertenausweis, falls vorhanden
  • Aufenthaltsgenehmigung bei Ausländer*innen
  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate
  • Mietvertrag und gegebenenfalls letzte Mieterhöhung
  • letzte Betriebskostenabrechnung
  • Einkommensunterlagen
  • zum Beispiel Lohn-/Gehaltsabrechnungen, Kindergeldbescheid, Wohngeldbescheid, Rentenmitteilung, Unterhaltszahlungen etc.
  • Vermögensunterlagen, falls vorhanden
  • z.B. Sparbuch, Depotbescheinigung, Grundbuchauszug bei Haus- und Wohnungseigentum, KFZ-Brief, Policen von Lebensversicherungen inklusive Rückkaufswert
  • Policen und Beitragsrechnungen von privaten Versicherungen
  • Jobcenter-Einstellungsbescheid, falls vorher von dort Leistungen bezogen wurden
  • Bestallungsurkunde (gilt nur für Betreuer)

Im Einzelfall können für die Bearbeitung weitere Nachweise erforderlich sein.

Mehr dazu unter
Beratungs- und Infocenter Pflege (BIP)

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