Dienstleistungen/Zuständigkeiten Bildungs- und Teilhabepaket - Schulausflüge/Kitaausflüge

Wer bekommt diese Leistung? 

  • Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und jünger als 25 Jahre sind.
  • Schüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind von der Leistung ausgeschlossen.
  • Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen.

Was kann übernommen werden?
Übernommen werden können die tatsächlich anfallenden Kosten für alle eintägigen Ausflüge, die im Bewilligungszeitraum stattfinden. Das gleiche gilt für mehrtägige Klassenfahrten.

Taschengeld für zusätzliche Ausgaben während des Ausflugs wird nicht übernommen.


Wie kann ich die Leistung bekommen?
Die Leistungen für eintägige Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten müssen Sie für jedes Kind gesondert beantragen.

Bei der Erbringung der Leistung für Ausflüge legen Sie bitte bei jedem anstehenden Ausflug ein Bestätigungsformular der Schule bzw. der Kindertageseinrichtung vor. 

Die Stadt übernimmt dann die Abrechnung der Kosten. Eine eigentständige Abrechnung mit dem Leistungsanbieter ist möglich, dann ist Ihrer Stadt ein geeigneter Nachweis vorzulegen, dass die Leistung breits eigenständig erbracht wurde.

Kosten

kostenlos

Erforderliche Unterlagen

Betsätigung der Schule (siehe Antragsformular)

Voraussetzungen

Leistungen zur Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche können - Empfänger/-innen von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII - Empfänger/-innen von Leistungen nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz - Wohngeldempfänger und Kinderzuschlagsempfänger beantragen.

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Dienstleistungen
Die Stadtverwaltung Recklinghausen erbringt in ihren Fachbereichen zahlreiche Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger. In der nebenstehenden Übersicht haben Sie alle Dienstleistungen auf einen Blick. Gerne können Sie aber auch die Suche nutzen, um noch schneller zu der gewünschten Dienstleistung zu kommen.
Öffnungszeiten & Kontakt

Die allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Recklinghausen:

  • Montag, Mittwoch, Freitag 8 bis 13 Uhr
  • Donnerstag 8 bis 18 Uhr
  • Dienstag: Nach Vereinbarung

 

Das Bürgerbüro im Stadthaus A hat geöffnet:

  • Montag und Mittwoch: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr
  • Dienstag: 8 bis 12 Uhr
  • Donnerstag: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr (Wartemarkenausgabe bis 17.30 Uhr)
  • Freitag: 8 bis 13 Uhr
  • Samstag (nur mit Termin): 9.30 bis 12.30 Uhr

 

Spezielle Öffnungszeiten finden Sie hier: Öffnungszeiten

Einen Überblick über alle Kontaktmöglichkeiten der Stadtverwaltung Recklinghausen erhalten Sie hier: Kontakt