Wer bekommt diese Leistung?
Was kann übernommen werden?
Übernommen werden können die tatsächlich anfallenden Kosten für alle eintägigen Ausflüge, die im Bewilligungszeitraum stattfinden. Das gleiche gilt für mehrtägige Klassenfahrten.
Taschengeld für zusätzliche Ausgaben während des Ausflugs wird nicht übernommen.
Wie kann ich die Leistung bekommen?
Die Leistungen für eintägige Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten müssen Sie für jedes Kind gesondert beantragen.
Bei der Erbringung der Leistung für Ausflüge legen Sie bitte bei jedem anstehenden Ausflug ein Bestätigungsformular der Schule bzw. der Kindertageseinrichtung vor.
Die Stadt übernimmt dann die Abrechnung der Kosten. Eine eigentständige Abrechnung mit dem Leistungsanbieter ist möglich, dann ist Ihrer Stadt ein geeigneter Nachweis vorzulegen, dass die Leistung breits eigenständig erbracht wurde.
kostenlos
Betsätigung der Schule (siehe Antragsformular)
Leistungen zur Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche können - Empfänger/-innen von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII - Empfänger/-innen von Leistungen nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz - Wohngeldempfänger und Kinderzuschlagsempfänger beantragen.