Dienstleistungen/Zuständigkeiten Übergang Kindergarten-Grundschule

Bildung ist eine wichtige Grundlage dafür, die eigene Zukunft selbstbestimmt zu gestalten. Sie ist Voraussetzung für berufliche und soziale Integration sowie gesellschaftliche Teilhabe. Eine gut entwickelte Sprachkompetenz ist der Schlüssel für erfolgreiche Bildungs- und Lernprozesse im vorschulischen wie im schulischen Bereich. Das Hauptaugenmerk der Sprachförderung liegt auf dem Erreichen einer altersgemäßen Sprachentwicklung und hinreichenden Kenntnissen in der deutschen Sprache. Auf der Grundlage der konzeptionellen Ausführung wurde im Rahmen des Projektes „Lernen vor Ort“ der Leuchtturm „Bildungspakt Sprache“ entwickelt, um den Bildungsübergang von Kindertageseinrichtungen und Grundschulen aktiv zu gestalten.
 
Im Rahmen des Projektes „Lernen vor Ort“ wurde in der Stadt Recklinghausen der Bildungspakt Sprache als Praxismodell entwickelt, aus dem die Bildungsvereinbarung Sprache entstanden ist. Sie bündelt die Erfahrungen, die in der Zusammenarbeit zwischen Schulen im Primarbereich, Kindertageseinrichtungen, freien Trägern, Stadt und Schulaufsicht in der Stadt in den vergangenen Jahren gemacht worden sind. Die Bildungsvereinbarung hat zum Ziel, jedes Kind sprachlich in die Lage zu versetzen, dem Grundschulunterricht folgen zu können. Sie strebt gleichzeitig die Unterstützung der Bildungsbiographien von Kindern unabhängig ihrer sozialen Herkunft und Nationalität an. Die Bildungsvereinbarung ist eingebettet in die Gründung von sieben innerstädtischen Bildungsregionen.
 
Weitere Informationen zu Bildungsübergängen finden Sie hier.

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Die allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Recklinghausen:

  • Montag, Mittwoch, Freitag 8 bis 13 Uhr
  • Donnerstag 8 bis 18 Uhr
  • Dienstag: Nach Vereinbarung

 

Das Bürgerbüro im Stadthaus A hat geöffnet:

  • Montag und Mittwoch: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr
  • Dienstag: 8 bis 12 Uhr
  • Donnerstag: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr (Wartemarkenausgabe bis 17.30 Uhr)
  • Freitag: 8 bis 13 Uhr
  • Samstag (nur mit Termin): 9.30 bis 12.30 Uhr

 

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