Auf vielen Straßen im Stadtgebiet Recklinghausen sind Haltverbote eingerichtet, um den Verkehrsfluss zu gewährleisten. Dennoch besteht der Bedarf, Fahrzeuge im Haltverbot, zumindestens zeitweise, abzustellen. Zu diesem Zweck gibt es eine Ausnahmegenehmigung, beispielsweise für Umzüge.
Die Beantragung dieser Genehmigung muss schriftlich circa 14 Tage vorher erfolgen. Die Beschilderung ist mindestens drei volle Tage vorher aufzustellen, wobei der Aufstelltag der Schilder nicht mitzählt.
Die Aufstellung der Beschildung erfolgt nicht durch das Amt für Verkehrsmanagement. Entsprechende Schilder können Sie bei Umzugsspeditionen oder Baufstellen-Service-Firmen ausleihen oder von ihnen aufstellen lassen.