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Das Vorfinden widerrechtlicher Abfallablagerungen sollte dem Fachbereich Ordnung angezeigt werden. Bitte teilen Sie Beobachtungen, die zu einem Verursacher führen könnten, ebenfalls mit. Der Anzeigenerstatter muss für mögliche Rückfragen Name, Anschrift und Telefonnummer angeben und in einem Gerichtsverfahren eventuell als Zeuge zur Verfügung stehen.