Das Plakatieren im öffentlichen Verkehrsraum ist im Stadtgebiet Recklinghausen verboten. Ausnahme: Wahlplakate, diese müssen spätestens zwei Wochen nach der Wahl entfernt werden.
Beobachtungen, die Rückschlüsse auf den Verursacher zulassen, können dem Fachbereich Ordnung gemeldet werden.