Die Schulräume und Schulgrundstücke können Vereinen, Vereinigungen, Verbänden, Gewerbebetrieben und Unternehmen, kirchlichen und berufsständigen Organisationen, Einzelpersonen sowie den Fachbereichen und Einrichtungen der Stadtverwaltung zur Durchführung von einmaligen oder wiederkehrenden außerschulischen Veranstaltungen und Aktivitäten zur Verfügung gestellt werden, soweit weder Belange der jeweiligen Schule noch andere öffentliche Belange beeinträchtigt werden.
Die Antragstellung erfolgt bei der jeweiligen Schule, der Abschluss eines entsprechenden Vertrages mit dem Fachbereich Bildung und Sport ist erforderlich.
Für die außerschulische Nutzung von Schulräumen und Schulgrundstücken werden Entgelte erhoben. Sie richten sich nach der seit dem 01.01.2003 geltenden Entgeltordnung. Die Höhe der Entgelte ist abhängig von der Art des angemieteten Raumes und der Nutzungsdauer.