Dienstleistungen/Zuständigkeiten Vermietung von Schulräumen und Schulgrundstücken für außerschulische Nutzungen

Die Schulräume und Schulgrundstücke können Vereinen, Vereinigungen, Verbänden, Gewerbebetrieben und Unternehmen, kirchlichen und berufsständigen Organisationen, Einzelpersonen sowie den Fachbereichen und Einrichtungen der Stadtverwaltung zur Durchführung von einmaligen oder wiederkehrenden außerschulischen Veranstaltungen und Aktivitäten zur Verfügung gestellt werden, soweit weder Belange der jeweiligen Schule noch andere öffentliche Belange beeinträchtigt werden.

Die Antragstellung erfolgt bei der jeweiligen Schule, der Abschluss eines entsprechenden Vertrages mit dem Fachbereich Bildung und Sport ist erforderlich.

Für die außerschulische Nutzung von Schulräumen und Schulgrundstücken werden Entgelte erhoben. Sie richten sich nach der seit dem 01.01.2003 geltenden Entgeltordnung. Die Höhe der Entgelte ist abhängig von der Art des angemieteten Raumes und der Nutzungsdauer.

Dienstleister
Sie suchen...
Dienstleistungen
Die Stadtverwaltung Recklinghausen erbringt in ihren Fachbereichen zahlreiche Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger. In der nebenstehenden Übersicht haben Sie alle Dienstleistungen auf einen Blick. Gerne können Sie aber auch die Suche nutzen, um noch schneller zu der gewünschten Dienstleistung zu kommen.
Öffnungszeiten & Kontakt

Die allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Recklinghausen:

  • Montag, Mittwoch, Freitag 8 bis 13 Uhr
  • Donnerstag 8 bis 18 Uhr
  • Dienstag: Nach Vereinbarung

 

Das Bürgerbüro im Stadthaus A hat geöffnet:

  • Montag und Mittwoch: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr
  • Dienstag: 8 bis 12 Uhr
  • Donnerstag: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr (Wartemarkenausgabe bis 17.30 Uhr)
  • Freitag: 8 bis 13 Uhr
  • Samstag (nur mit Termin): 9.30 bis 12.30 Uhr

 

Spezielle Öffnungszeiten finden Sie hier: Öffnungszeiten

Einen Überblick über alle Kontaktmöglichkeiten der Stadtverwaltung Recklinghausen erhalten Sie hier: Kontakt