Dienstleistungen/Zuständigkeiten Führungszeugnis

Bürger, die nachweisen müssen, dass sie nicht vorbestraft sind, benötigen ein Führungszeugnis.abmelden

Es gibt drei unterschiedliche Arten von Führungszeugnissen:

  • Privatführungszeugnis: Wenn Sie das Führungszeugnis für persönliche Zwecke benötigen, zum Beispiel zur Vorlage bei Ihrem privaten Arbeitgeber, müssen Sie ein Privatführungszeugnis beantragen.

  • Erweitertes Führungszeugnis: Bestimmte Stellen (z.B. Arbeitgeber oder Vereine) können auch die Vorlage eines Erweiterten Führungszeugnisses für Personen verlangen, die beruflich oder ehrenamtlich Minderjährige betreuen, erziehen oder ausbilden. Hier müssen Sie bei der Beantragung eine schriftliche Aufforderung von der Stelle vorlegen, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30 a Absatz 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorliegen. Eine Bescheinigung zur Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses finden Sie unten.

  • Behördenführungszeugnis: Wenn Sie bei einer Behörde arbeiten oder eine amtliche Erlaubnis beantragen möchten, benötigen Sie ein Behördenführungszeugnis. Dafür wird die genaue Anschrift der Behörde und der Verwendungszweck bzw. das Aktenzeichen benötigt.

Das Führungszeugnis ist durch die betroffene Person persönlich (die Vorsprache einer bevollmächtigten Person ist nicht möglich) bei der Meldebehörde zu beantragen. Ihr Antrag wird an das Bundesamt für Justiz in Bonn weitergeleitet. Hier wird das Führungszeugnis ausgestellt und je nach Belegart entweder an Sie oder an die benannte Behörde übersandt.

Zudem besteht die Möglichkeit das Führungszeugnis hier online beim Bundesamt für Justiz zu beantragen.

Kosten

13 Euro, bzw. kostenlos bei Nachweis von Sozialleistungen oder wenn das Führungszeugnis zur Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit benötigt wird

Erforderliche Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass, ggfls. Nachweis über das Erweiterte Führungszeugnis, über Sozialleistungen oder über ein Ehrenamt

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