Bürger, die nachweisen müssen, dass sie nicht vorbestraft sind, benötigen ein Führungszeugnis.abmelden
Es gibt drei unterschiedliche Arten von Führungszeugnissen:
Das Führungszeugnis ist durch die betroffene Person persönlich (die Vorsprache einer bevollmächtigten Person ist nicht möglich) bei der Meldebehörde zu beantragen. Ihr Antrag wird an das Bundesamt für Justiz in Bonn weitergeleitet. Hier wird das Führungszeugnis ausgestellt und je nach Belegart entweder an Sie oder an die benannte Behörde übersandt.
Zudem besteht die Möglichkeit das Führungszeugnis hier online beim Bundesamt für Justiz zu beantragen.
13 Euro, bzw. kostenlos bei Nachweis von Sozialleistungen oder wenn das Führungszeugnis zur Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit benötigt wird
Personalausweis oder Reisepass, ggfls. Nachweis über das Erweiterte Führungszeugnis, über Sozialleistungen oder über ein Ehrenamt