Eine Nutzungsänderung liegt vor, wenn einem Gebäude, einer baulichen Anlage oder einem Raum eine neue subjektive Zweckbestimmung gegeben wird. Bei einer neuen Nutzung werden vor allem bauordnungsrechtliche Anforderungen an den Wärmeschutz, den Schallschutz und den Brandschutz gestellt. Sie ist somit genehmigungspflichtig. Bitte erkundigen Sie sich vor Realisierung Ihres Vorhabens bei einem unserer Sachbearbeiter im Fachbereich 63 - Bauordnung.
Bitte beachten Sie:
Die Stadtverwaltung bittet die Bürger*innen aus gegebenem Anlass dringend, das Rathaus und andere Verwaltungsstellen nur dann aufzusuchen, wenn Sie ein Anliegen haben, das tatsächlich unaufschiebbar und nur im persönlichen Gespräch zu regeln ist. Dieses geht ab sofort nur noch dann, wenn zuvor auch telefonisch oder per Mail ein Termin ausgemacht worden ist.
Bauberatungstermine werden derzeit für den für Ihren Bezirk zuständigen Sachbearbeiter*in vorrangig montags in der Zeit zwischen 8:00 und 13:00 Uhr sowie donnerstags zwischen 8:00 und 16:00 Uhr vergeben. Ihren zuständigen Sachbearbeiter erfahren Sie in unserem Frontoffice.
Ihr erster Ansprechpartner (Frontoffice):
Herr Alfred Eigenbrodt
Telefon: 02361/50-2458
E-Mail: bauordnung(at)recklinghausen.de
Adresse:
Technisches Rathaus
Fachbereich Bauordnung
Westring 51
45659 Recklinghausen