Allgemeine Informationen
Für Führerscheinangelegenheiten ist das Straßenverkehrsamt in Marl zuständig. Einen Termin zur Vorsprache in Marl (nicht beim Bürgerbüro Recklinghausen) können Sie hier online vereinbaren.
Alternativ können Sie auch im Bürgerbüro Recklinghausen vorsprechen und den Antrag stellen.
Folgende Anträge können Sie auch hier online ohne persönliche Vorsprache direkt beim Straßenverkehrsamt stellen:
Trotz der Online-Beantragung wird aus Rechtssicherheitsgründen immer zusätzlich ein von Ihnen persönlich unterschriebener Antrag benötigt, der jeweils am Antragsende als gezipptes PDF-Dokument heruntergeladen, ausgedruckt und direkt dem Straßenverkehrsamt Marl zugeschickt werden muss.
Sofern bereits ein Online-Antrag gestellt wurde, sprechen Sie bitte nicht beim Bürgerbüro vor, um zusätzlich einen Antrag zu stellen.
Neuantrag
In der Regel stellt Ihre Fahrschule den Antrag auf einen Führerschein in Ihrem Auftrag. Sie können den Antrag aber auch selbst im Bürgerbüro stellen. Mitzubringen sind die vollständigen Antragsunterlagen der Fahrschule. Daneben besteht auch die Möglichkeit, den Antrag direkt beim Straßenverkehrsamt in Marl zu stellen. Alle Informationen und Kontaktdaten des Straßenverkehrsamts finden Sie hier.
Hinweis: Anträge, die die Eintragung der Schlüsselzahlen B 96, B 196 oder B 197 beinhalten, können nur beim Straßenverkehrsamt in Marl und nicht beim Bürgerbüro gestellt werden.
Umtausch
Bis zum 19.01.2033 sind alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine umzutauschen. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch im Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches Muster erhalten, das insbesondere aktuelle Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllt.
Der Umtausch staffelt sich wie folgt:
I. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
Vor 1953 | 19.01.2033 |
1953-1958 | 19.01.2022 |
1959-1964 | 19.01.2023 |
1965-1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später | 19.01.2025 |
II. Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:
Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
1999-2001 | 19.01.2026 |
2002-2004 | 19.01.2027 |
2005-2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012-18.01.2013 | 19.01.2033 |
Nach Ablauf der o.g. Frist wird Ihr alter Führerschein ungültig.
Es handelt sich dabei nur um einen verwaltungstechnischen Umtausch. Ihre Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen. Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit nicht verbunden. Der neu ausgestellte Führerschein wird auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Diese Regelung dient insbesondere der Aktualisierung von Namen sowie des Lichtbildes.
Vorzulegen sind ein aktuelles Passfoto, der Führerschein und ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass).
Freiwillige Führerscheinabgabe
Sie haben die Möglichkeit, im Bürgerbüro den endgültigen Verzicht auf Ihre Fahrerlaubnis zu erklären. Im Gegenzug erhalten Sie ein Busticket (Ticket 2000, Preisstufe A1, Tarifgebiet 17 Recklinghausen/Herten) für drei aufeinanderfolgende Monate. Wird direkt im Anschluss an den dreimonatigen Testzeitraum ein 12-monatiges Ticketabonnement bei der Vestischen abgeschlossen, werden die letzten drei Monate im ersten Vertragsjahr nicht berechnet.
Zusätzlich können Sie im Bürgerbüro zahlreiche weitere Führerscheinangelegenheiten (z.B. Fahrerkarte, Internationaler Führerschein, etc.) erledigen. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie telefonisch oder schriftlich beim Bürgerbüro.