Jugendgruppenleiter, die sich ehrenamtlich in der Jugendarbeit engagieren, erhalten auf Antrag die Jugendleitercard (Juleica). Die Jugendleitercard wird in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland anerkannt. Inhaber der Juleica erhalten landesweit eine Reihe von Vergünstigungen. Auch auf kommunaler Ebene werden den Juleica-Inhabern Preisermäßigungen in den Bereichen Freizeit, Sport und Bildung eingeräumt. Jugendleiter im Sinne des Paragraphen 73 SGB VIII müssen für einen Träger der freien oder öffentlichen Jugendhilfe tätig sein. Sie müssen eine ausreichende praktische und theoretische Qualifizierung für ihre Aufgabe erhalten haben und in der Lage sein, verantwortlich eine Gruppe zu leiten. Die Ableistung eines Erste-Hilfe-Kurses ist Pflicht. Das Mindestalter betägt 16 Jahre.
Online-Antragsformular für die Erlangung der Jugendleitercard.