Dienstleistungen/Zuständigkeiten Jugendleitercard

Jugendgruppenleiter, die sich ehrenamtlich in der Jugendarbeit engagieren, erhalten auf Antrag die Jugendleitercard (Juleica). Die Jugendleitercard wird in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland anerkannt. Inhaber der Juleica erhalten landesweit eine Reihe von Vergünstigungen. Auch auf kommunaler Ebene werden den Juleica-Inhabern Preisermäßigungen in den Bereichen Freizeit, Sport und Bildung eingeräumt. Jugendleiter im Sinne des Paragraphen 73 SGB VIII müssen für einen Träger der freien oder öffentlichen Jugendhilfe tätig sein. Sie müssen eine ausreichende praktische und theoretische Qualifizierung für ihre Aufgabe erhalten haben und in der Lage sein, verantwortlich eine Gruppe zu leiten. Die Ableistung eines Erste-Hilfe-Kurses ist Pflicht. Das Mindestalter betägt 16 Jahre.

Erforderliche Unterlagen

Online-Antragsformular für die Erlangung der Jugendleitercard.

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Dienstleistungen
Die Stadtverwaltung Recklinghausen erbringt in ihren Fachbereichen zahlreiche Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger. In der nebenstehenden Übersicht haben Sie alle Dienstleistungen auf einen Blick. Gerne können Sie aber auch die Suche nutzen, um noch schneller zu der gewünschten Dienstleistung zu kommen.
Öffnungszeiten & Kontakt

Die allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Recklinghausen:

  • Montag, Mittwoch, Freitag 8 bis 13 Uhr
  • Donnerstag 8 bis 18 Uhr
  • Dienstag: Nach Vereinbarung

 

Das Bürgerbüro im Stadthaus A hat geöffnet:

  • Montag und Mittwoch: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr
  • Dienstag: 8 bis 12 Uhr
  • Donnerstag: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr (Wartemarkenausgabe bis 17.30 Uhr)
  • Freitag: 8 bis 13 Uhr
  • Samstag (nur mit Termin): 9.30 bis 12.30 Uhr

 

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