Kfz und Anhänger, die nicht mehr zum Verkehr zugelassen sind, dürfen auf Straßen oder in Anlagen nicht abgestellt werden. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden abgeschleppt, falls sie nach Aufforderung durch das Ordnungsamt nicht entfernt wurden. Die Kosten - auch die eines eventuell fälligen Bußgeldes - trägt der Fahrzeughalter.