Dienstleistungen/Zuständigkeiten Untersuchungsberechtigungsschein

Allgemeine Informationen

Minderjährige, die in das Berufsleben eintreten, dürfen nur beschäftigt werden, wenn zuvor eine ärztliche Erstuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz erfolgt ist. Für die Untersuchung wird ein Untersuchungsberechtigungsschein benötigt, der zu einer kostenlosen Untersuchung berechtigt.

Gleiches gilt für eine Nachuntersuchung, die nach Ablauf eines Beschäftigungsjahres vorgeschrieben ist.

Zusätzlich zum Untersuchungsberechtigungsschein wird ein Erhebungsbogen ausgestellt. Dieser muss vorab selbst ausgefüllt und zur ärztlichen Untersuchung mitgenommen werden.

Antragstellung

Die Antragstellung ist ausschließlich online über die folgende Webseite möglich:

https://www.untersuchungsberechtigungsschein.de/

Für die Antragstellung wird ein Ausweisdokument (Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel oder eID-Karte) mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion und ein NFC-fähiges Handy oder ein Kartenlesegerät für den Heim-PC benötigt.

Erforderliche Unterlagen

Ausweisdokument (Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel oder eID-Karte) mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion, NFC-fähiges Handy oder Kartenlesegerät für den Heim-PC

Dienstleister
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Dienstleistungen
Die Stadtverwaltung Recklinghausen erbringt in ihren Fachbereichen zahlreiche Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger. In der nebenstehenden Übersicht haben Sie alle Dienstleistungen auf einen Blick. Gerne können Sie aber auch die Suche nutzen, um noch schneller zu der gewünschten Dienstleistung zu kommen.
Öffnungszeiten & Kontakt

Die allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Recklinghausen:

  • Montag, Mittwoch, Freitag 8 bis 13 Uhr
  • Donnerstag 8 bis 18 Uhr
  • Dienstag: Nach Vereinbarung

 

Das Bürgerbüro im Stadthaus A hat geöffnet:

  • Montag und Mittwoch: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr
  • Dienstag: 8 bis 12 Uhr
  • Donnerstag: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr (Wartemarkenausgabe bis 17.30 Uhr)
  • Freitag: 8 bis 13 Uhr
  • Samstag (nur mit Termin): 9.30 bis 12.30 Uhr

 

Spezielle Öffnungszeiten finden Sie hier: Öffnungszeiten

Einen Überblick über alle Kontaktmöglichkeiten der Stadtverwaltung Recklinghausen erhalten Sie hier: Kontakt