Umweltprüfungen sind wichtige Bausteine des Umweltschutzes. Im Rahmen des Zulassungsverfahrens von Bauvorhaben werden die Belange des Umwelt- und Naturschutzes betrachtet und in einem Bericht festgehalten. So werden die Umweltbelange bei Planungen frühzeitig untersucht und können in der weiteren Planung Berücksichtigung finden.
Gemäß Baugesetzbuch unterliegen Aufstellung, Änderung bzw. Ergänzung oder Aufhebung von Bebauungsplänen, Flächennutzungsplänen sowie Vorhaben- und Erschließungsplänen im regulären Verfahren einer Umweltprüfung. Für bestimmte, raumbedeutsame Verfahren wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) erforderlich. Sie ist unselbstständiger Teil des Zulassungsverfahrens und soll die bau-, betriebs- und nachbetrieblichen Auswirkungen des Vorhabens ermitteln, beschreiben und bewerten.
Im Rahmen der Umweltprüfungen werden einschließlich der jeweiligen Wechselwirkungen folgende Schutzgüter betrachtet: Mensch, besonders menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Klima, Luft und Landschaft sowie das kulturelle Erbe und sonstige Sachgüter.