Dienstleistungen/Zuständigkeiten Erschließungsverträge

Die Erschließung eines Baugebietes ist grundsätzlich Aufgabe der Gemeinden. Es besteht aber nach den Vorschriften des Baugesetzbuches die Möglichkeit, die Durchführung der Erschließung auf eine Privatperson bzw. ein Unternehmen zu übertragen. Die Übertragung erfolgt durch einen schriftlichen Vertrag (Erschließungsvertrag) zwischen der Stadt Recklinghausen und dem Erschließungsträger.

Die Gemeinde ist an den Kosten der Erschließung nicht beteiligt, die im Rahmen eines Erschließungsvertrages erfolgt. Sie kann somit keine Beiträge erheben. Die Erschließung erfolgt durch den Erschließungsträger im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Der entstandene Erschließungsaufwand wird im Rahmen von privatrechtlichen Verträgen zwischen Erschließungsträger und Eigentümer abgerechnet. 

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Dienstleistungen
Die Stadtverwaltung Recklinghausen erbringt in ihren Fachbereichen zahlreiche Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger. In der nebenstehenden Übersicht haben Sie alle Dienstleistungen auf einen Blick. Gerne können Sie aber auch die Suche nutzen, um noch schneller zu der gewünschten Dienstleistung zu kommen.
Öffnungszeiten & Kontakt

Die allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Recklinghausen:

  • Montag, Mittwoch, Freitag 8 bis 13 Uhr
  • Donnerstag 8 bis 18 Uhr
  • Dienstag: Nach Vereinbarung

 

Das Bürgerbüro im Stadthaus A hat geöffnet:

  • Montag und Mittwoch: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr
  • Dienstag: 8 bis 12 Uhr
  • Donnerstag: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr (Wartemarkenausgabe bis 17.30 Uhr)
  • Freitag: 8 bis 13 Uhr
  • Samstag (nur mit Termin): 9.30 bis 12.30 Uhr

 

Spezielle Öffnungszeiten finden Sie hier: Öffnungszeiten

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