Bebauungsplan, vorhabenbezogen in Bürgerservice | Stadt Recklinghausen

Dienstleistungen/Zuständigkeiten Bebauungsplan, vorhabenbezogen

Generell dient der vorhabenbezogene Bebauungsplan (wie ein Bebauungsplan) der Regelung der planungsrechtlichen Zulässigkeit von baulichen Vorhaben. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan stellt jedoch eine objektbezogene Vorhabenplanung dar, im Gegensatz zu einer Angebotsplanung eines Bebauungsplanes gem. § 30 Baugesetzbuch (BauGB).

Ziel dieses Instrumentes der Bauleitplanung ist es, die Vorhaben zügiger zu realisieren und das Verfahren hierzu einfacher und flexibler zu handhaben. Zu diesem Zweck gibt § 12 BauGB dem Vorhabenträger (Investor) ein Initiativrecht zur Schaffung von Baurechten, belässt aber die Planungshoheit in vollem Umfang bei der Gemeinde. Gleichzeitig begründet der vorhabenbezogene Bebauungsplan eine vertragliche Baupflicht des Investors, der sich darüber hinaus verpflichten muss, die Erschließungsmaßnahmen durchzuführen.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan befreit die Gemeinden aber nicht von der Verantwortung im Rahmen des Verfahrens bis zum Satzungsbeschluss, insbesondere der sachgerechten Abwägung öffentlicher und privater Belange.

Ansprechpartner/innen
  • Herr Kolja Falck
    Telefon 02361/50-2372
    Technisches Rathaus, Raum 1
  • Herr Jano Jähne
    Telefon 02361/50-2390
    Technisches Rathaus, Raum 7
  • Frau Lara Kallies-Ramthun
    Telefon 02361/50-2370
    Technisches Rathaus, Raum 7
  • Frau Wiebke Kemper
    Telefon 02361/50-2549
    Technisches Rathaus, Raum 5
  • Herr Philipp Kühnapfel
    Telefon 02361/50-2377
    Technisches Rathaus, Raum 6
  • Frau Eva-Maria Rupp
    Telefon 02361/50-2333
    Technisches Rathaus, Raum 5
  • Frau Kirsten Schmäing
    Telefon 02361/50-2379
    Technisches Rathaus, Raum 8
  • Frau Pia Schnittker-Wittenberg
    Telefon 02361/50-2388
    Technisches Rathaus, Raum 3
  • Herr Tom Stoltenberg
    Telefon 02361/50-2373
    Technisches Rathaus, Raum 1
Sie suchen...
Dienstleistungen
Die Stadtverwaltung Recklinghausen erbringt in ihren Fachbereichen zahlreiche Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger. In der nebenstehenden Übersicht haben Sie alle Dienstleistungen auf einen Blick. Gerne können Sie aber auch die Suche nutzen, um noch schneller zu der gewünschten Dienstleistung zu kommen.
Öffnungszeiten & Kontakt

Die allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Recklinghausen:

  • Montag, Mittwoch, Freitag 8 bis 13 Uhr
  • Donnerstag 8 bis 18 Uhr
  • Dienstag: Nach Vereinbarung

 

Das Bürgerbüro im Stadthaus A hat geöffnet:

  • Montag und Mittwoch: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr
  • Dienstag: 8 bis 12 Uhr
  • Donnerstag: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr (Wartemarkenausgabe bis 17.30 Uhr)
  • Freitag: 8 bis 13 Uhr
  • Samstag (nur mit Termin): 9.30 bis 12.30 Uhr

 

Spezielle Öffnungszeiten finden Sie hier: Öffnungszeiten

Einen Überblick über alle Kontaktmöglichkeiten der Stadtverwaltung Recklinghausen erhalten Sie hier: Kontakt