Dienstleistungen/Zuständigkeiten Visumsverlängerungen

Wenn bereits ein Visum zu Besuchszwecken durch eine deutsche Auslandsvertretung erteilt wurde, kann die Gültigkeitsdauer dieses Visums im Einzelfall befristet verlängert werden. Eine vorgeschriebene Höchstgeltungsdauer darf hierbei jedoch nicht überschritten werden. Nähere Informationen über die Möglichkeit einer Verlängerung der Gültigkeitsdauer und die Höchstdauer einer Visumsverlängerung im Einzelfall erhalten Sie bei Ihrer Ausländerbehörde.

Das Ausländerrecht ist wegen einer Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen sehr kompliziert. Die Einreise und der Aufenthalt von Ausländern im Bundesgebiet werden je nach Herkunftsstaat und Aufenthaltszweck unterschiedlich geregelt. Eine Darstellung aller möglichen Fallkonstellationen kann hier nicht erfolgen. Die Voraussetzungen im Einzelfall können Sie jedoch bei dem zuständigen Ansprechpartner der Ausländerbehörde erfragen. 

Für einen Antrag auf Verlängerung der Gültigkeitsdauer eines Visums benötigen Sie:

  • Antrag
  • Nationalpass
  • Nachweis über bestehenden Krankenversicherungsschutz für den beantragten Verlängerungszeitraum

Im Einzelfall werden weitere Unterlagen von Ihnen benötigt. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrer Ausländerbehörde.

Für die Verlängerung der Gültigkeitsdauer eines Visums werden maximal 60 Euro an Gebühren erhoben. Die genaue Gebührenhöhe richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. Weitere Gebühren in Höhe von 29 Euro für die Anerkennung einer weiteren Verpflichtungserklärung können ebenfalls anfallen.

Ansprechpartner*innen
Sie suchen...
Dienstleistungen
Die Stadtverwaltung Recklinghausen erbringt in ihren Fachbereichen zahlreiche Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger. In der nebenstehenden Übersicht haben Sie alle Dienstleistungen auf einen Blick. Gerne können Sie aber auch die Suche nutzen, um noch schneller zu der gewünschten Dienstleistung zu kommen.
Öffnungszeiten & Kontakt

Die allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Recklinghausen:

  • Montag, Mittwoch, Freitag 8 bis 13 Uhr
  • Donnerstag 8 bis 18 Uhr
  • Dienstag: Nach Vereinbarung

 

Das Bürgerbüro im Stadthaus A hat geöffnet:

  • Montag und Mittwoch: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr
  • Dienstag: 8 bis 12 Uhr
  • Donnerstag: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr (Wartemarkenausgabe bis 17.30 Uhr)
  • Freitag: 8 bis 13 Uhr
  • Samstag (nur mit Termin): 9.30 bis 12.30 Uhr

 

Spezielle Öffnungszeiten finden Sie hier: Öffnungszeiten

Einen Überblick über alle Kontaktmöglichkeiten der Stadtverwaltung Recklinghausen erhalten Sie hier: Kontakt