Wenn bereits ein Visum zu Besuchszwecken durch eine deutsche Auslandsvertretung erteilt wurde, kann die Gültigkeitsdauer dieses Visums im Einzelfall befristet verlängert werden. Eine vorgeschriebene Höchstgeltungsdauer darf hierbei jedoch nicht überschritten werden. Nähere Informationen über die Möglichkeit einer Verlängerung der Gültigkeitsdauer und die Höchstdauer einer Visumsverlängerung im Einzelfall erhalten Sie bei Ihrer Ausländerbehörde.
Das Ausländerrecht ist wegen einer Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen sehr kompliziert. Die Einreise und der Aufenthalt von Ausländern im Bundesgebiet werden je nach Herkunftsstaat und Aufenthaltszweck unterschiedlich geregelt. Eine Darstellung aller möglichen Fallkonstellationen kann hier nicht erfolgen. Die Voraussetzungen im Einzelfall können Sie jedoch bei dem zuständigen Ansprechpartner der Ausländerbehörde erfragen.
Für einen Antrag auf Verlängerung der Gültigkeitsdauer eines Visums benötigen Sie:
Im Einzelfall werden weitere Unterlagen von Ihnen benötigt. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrer Ausländerbehörde.
Für die Verlängerung der Gültigkeitsdauer eines Visums werden maximal 60 Euro an Gebühren erhoben. Die genaue Gebührenhöhe richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. Weitere Gebühren in Höhe von 29 Euro für die Anerkennung einer weiteren Verpflichtungserklärung können ebenfalls anfallen.