Hat die Stadt Recklinghausen die ihr obliegenden Verkehrssicherungspflichten schuldhaft verletzt oder haben sie bzw. ihre Beschäftigten fremdes Eigentum oder die Gesundheit Dritter schuldhaft verletzt, ist sie gegebenfalls zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet.
Der Schadenersatzanspruch sollte schriftlich geltend gemacht werden und Angaben zum Schadentag, zum Schadenort, zur Schadenursache und zum Umfang des Schadens enthalten. Weiterhin sollten die Kosten für die Schadenbeseitigung evtl. unter Vorlage eines Kostenvoranschlags beziffert werden. Auch wird für eine Begleichung des Schadens die Mitteilung, ob eine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht, sowie die Angabe der Bankverbindung benötigt.
Eventuell bereits vorhandene Fotos, Rechnungen o.ä. beifügen.