Anlagen der Außenwerbung (Werbeanlagen) sind alle ortsfesten Einrichtungen, die der Ankündigung oder Anpreisung oder als Hinweis auf Gewerbe oder Beruf dienen und vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind. Hierzu zählen insbesondere Schilder, Beschriftungen, Bemalungen, Lichtwerbungen, Schaukästen sowie Zettel- und Bogenanschläge oder Lichtwerbung, bestimmte Säulen, Tafeln und Flächen. Für bestimmte Bereiche existieren Werbesatzungen. Bitte erkundigen Sie sich, bevor Sie Ihr Vorhaben realisieren, bei einem unserer Sachbearbeiter im Fachbereich 63 - Bauordnung.
Je nach Art des Vorhabens ist ein Antrag zur Errichtung oder Änderung einer Werbeanlage kostenpflichtig.
Antragsformular, Auszug aus dem Liegenschaftskataster, Bauvorlagen, Baubeschreibung