Dienstleistungen/Zuständigkeiten Baulicher Brandschutz

Unter dem Begriff des für das Baurecht maßgebenden vorbeugenden Brandschutzes werden sämtliche baulichen und technischen Maßnahmen und Vorkehrungen zur Verhinderung einer Brandentstehung und -ausbreitung, zur Rettung von Personen und für einen wirksamen Löschangriff der Feuerwehr zusammengefasst. Gegenstand der Anforderungen des Brandschutzes sind deshalb vor allem die Anordnung der Gebäude auf den Baugrundstücken und ihre Zugänglichkeit, das Brandverhalten der Baustoffe, die Feuerwiderstandsqualität der Bauteile, die Rettungswege auf dem Baugrundstück und im Gebäude sowie Anlagen und Einrichtungen der Haustechnik, die häufig Brandursachen darstellen. Die bautechnischen Anforderungen des vorbeugenden Brandschutzes gehören neben den Anforderungen, die an die Standsicherheit (Statik) gestellt sind, zu den grundlegenden Anforderungen des Bauordnungsrechts, die die Konstruktion eines Gebäudes maßgeblich beeinflussen.

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Dienstleistungen
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Öffnungszeiten & Kontakt

Die allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Recklinghausen:

  • Montag, Mittwoch, Freitag 8 bis 13 Uhr
  • Donnerstag 8 bis 18 Uhr
  • Dienstag: Nach Vereinbarung

 

Das Bürgerbüro im Stadthaus A hat geöffnet:

  • Montag und Mittwoch: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr
  • Dienstag: 8 bis 12 Uhr
  • Donnerstag: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr (Wartemarkenausgabe bis 17.30 Uhr)
  • Freitag: 8 bis 13 Uhr
  • Samstag (nur mit Termin): 9.30 bis 12.30 Uhr

 

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