Untergrundspezifische Umweltbelange
Bearbeitung von den Untergrund (Boden, Grundwasser, Altlasten, etc.) betreffende Fragestellungen im Rahmen kommunaler Belange und innerhalb der Grenzen der Stadt Recklinghausen.
Die Stadtverwaltung Recklinghausen kann keine Bodenuntersuchungen für private Auftraggeber durchführen. Wenn Bedarf vorliegt, wenden Sie sich bitte an einen Bodensachverständigen (z. B. über die Gelben Seiten zu recherchieren).
In die rechtliche Zuständigkeit anderer Behörden fallende Belange des Untergrundes wie Boden, Grundwasser, Altlasten, Bergbau oder Geologie werden von diesen bearbeitet. Zu nennen sind
· die Untere Bodenschutzbehörde, Kreisverwaltung Recklinghausen, für Bodenschutz, Altlasten (u.a. erteilt sie Auskünfte aus dem von ihr geführten Altlastenkataster), Bodenverunreinigungen
· die Untere Wasserbehörde, Kreisverwaltung Recklinghausen, für Gewässer, Grundwasser und Abwasser
· das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW für Bodenschutz und Altlasten
· https://www.lanuv.nrw.de/umwelt/bodenschutz-und-altlasten
· der Geologische Dienst NRW, Krefeld, für geologische und hydrogeologische Fragestellungen
https://www.gd.nrw.de/pr_od.htm
· die Abteilung 6 „Bergbau und Energie in NRW“, Bezirksregierung Arnsberg, für bergbaubezogene Fragestellungen
https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/energie_bergbau/bergbaufolgen/index.php