Dienstleistungen/Zuständigkeiten Bodenbelastung untersuchen

Untergrundspezifische Umweltbelange

Bearbeitung von den Untergrund (Boden, Grundwasser, Altlasten, etc.) betreffende Fragestellungen im Rahmen kommunaler Belange und innerhalb der Grenzen der Stadt Recklinghausen.

 

Die Stadtverwaltung Recklinghausen kann keine Bodenuntersuchungen für private Auftraggeber durchführen. Wenn Bedarf vorliegt, wenden Sie sich bitte an einen Bodensachverständigen (z. B. über die Gelben Seiten zu recherchieren).

 

In die rechtliche Zuständigkeit anderer Behörden fallende Belange des Untergrundes wie Boden, Grundwasser, Altlasten, Bergbau oder Geologie werden von diesen bearbeitet. Zu nennen sind

 

·         die Untere Bodenschutzbehörde, Kreisverwaltung Recklinghausen, für Bodenschutz, Altlasten (u.a. erteilt sie Auskünfte aus dem von ihr geführten Altlastenkataster), Bodenverunreinigungen

https://www.kreis-re.de/Inhalte/Buergerservice/Umwelt_und_Tiere/Umwelt/Untere_Bodenschutzbehoerde/index.asp

 

·         die Untere Wasserbehörde, Kreisverwaltung Recklinghausen, für Gewässer, Grundwasser und Abwasser

https://www.kreis-re.de/Inhalte/Buergerservice/Umwelt_und_Tiere/Umwelt/Untere_Wasserbehoerde/index.asp?seite=angebot&id=17236

 

·         das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW für Bodenschutz und Altlasten

·        https://www.lanuv.nrw.de/umwelt/bodenschutz-und-altlasten

 

·         der Geologische Dienst NRW, Krefeld, für geologische und hydrogeologische Fragestellungen

https://www.gd.nrw.de/pr_od.htm

 

·         die Abteilung 6 „Bergbau und Energie in NRW“, Bezirksregierung Arnsberg, für bergbaubezogene Fragestellungen

https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/energie_bergbau/bergbaufolgen/index.php

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Dienstleistungen
Die Stadtverwaltung Recklinghausen erbringt in ihren Fachbereichen zahlreiche Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger. In der nebenstehenden Übersicht haben Sie alle Dienstleistungen auf einen Blick. Gerne können Sie aber auch die Suche nutzen, um noch schneller zu der gewünschten Dienstleistung zu kommen.
Öffnungszeiten & Kontakt

Die allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Recklinghausen:

  • Montag, Mittwoch, Freitag 8 bis 13 Uhr
  • Donnerstag 8 bis 18 Uhr
  • Dienstag: Nach Vereinbarung

 

Das Bürgerbüro im Stadthaus A hat geöffnet:

  • Montag und Mittwoch: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr
  • Dienstag: 8 bis 12 Uhr
  • Donnerstag: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr (Wartemarkenausgabe bis 17.30 Uhr)
  • Freitag: 8 bis 13 Uhr
  • Samstag (nur mit Termin): 9.30 bis 12.30 Uhr

 

Spezielle Öffnungszeiten finden Sie hier: Öffnungszeiten

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