Auskünfte aus der Kaufpreissammlung sind zu erteilen, wenn ein berechtigtes Interesse dargelegt wird und der Empfänger der Daten die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen zusichert.
In der Regel sind davon öffentlich-bestellte und vereidigte Sachverständige oder zertifizierte Sachverständige für Grundstückswertermittlung betroffen, die diese Daten für die Erstellung von Gutachten benötigen.
Kosten
Die Höhe der Gebühren für eine Auskunft aus der Kaufpreissammlung richtet sich nach der Tarifstelle 5.3.2.1 des Kostentarifs der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen.
Tarifstelle 5.3.2.1
Auskunft aus der Kaufpreissammlung, je Antrag für
a) bis zu 50 nicht anonymisierte Kauffälle | Gebühr: 140 Euro, |
b) jeden weiteren nicht anonymisierten Kauffall | Gebühr: 10 Euro |
Auf der Grundlage der Kaufpreissammlung kann jedermann im Internet eine Preisauskunft für Ein- und Zweifamilienwohnhäuser und für Eigentumswohnungen in Form eines Durchschnittswertes erhalten. Die Preisauskunft steht unter www.boris.nrw.de - Produkt: Allgemeine Preisauskunft - kostenfrei zur Verfügung.