Die Zuständigkeit dieses Sachgebietes erstreckt sich zunächst auf verkehrsregelnde und verkehrslenkende Maßnahmen. Zu den wesentlichen Aufgaben gehört darüber hinaus die Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs. Im Bereich der Prävention wird das Sachgebiet auch auf dem Gebiet der Verkehrserziehung und -aufklärung tätig.