Um einen Wahlschein und ggf. Briefwahlunterlagen zu beantragen, ist bei persönlicher Vorsprache ein amtlicher Lichtbildausweis und nach Möglichkeit die Vorlage der Wahlbenachrichtigung erforderlich. Bei schriftlicher Beantragung ist grundsätzlich ein persönlich unterschriebener Antrag notwendig.
Wer für einen Anderen den Antrag stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.
Die Aushändigung des Wahlscheines und ggf. der Briefwahlunterlagen an andere Personen - außer dem Wahlberechtigten persönlich -, ist bei Vorlage einer Vollmacht zulässig, sofern der Bevollmächtigte schriftlich versichert, dass er nicht mehr als vier Wahlberechtigte bei der Empfangnahme der Briefwahlunterlagen vertritt.
Die Öffnung des Briefwahlbüros erfolgt im Regelfall circa vier Wochen vor einer Wahl.
Für persönliche Vorsprachen ist das Briefwahlbüro im Stadthaus A zu folgenden Zeiten geöffnet:
Montag bis Mittwoch: 8 bis 16 Uhr
Donnerstag: 8 bis 18 Uhr
Freitag: 8 bis 13 Uhr (Freitag vor dem Wahlsonntag 8 bis 18 Uhr)
Samstag: 9.30 bis 12.30 Uhr
Adresse: Raum 1.10, Stadthaus A, Rathausplatz 4, 45657 Recklinghausen
Telefonische Rückfragen sind während der Öffnungszeiten unter 02361/50-1583 bis 50-1585 möglich. Die Rufnummern sind nur innerhalb von vier Wochen vor dem Wahlsonntag geschaltet.