Um einen Wahlschein und ggf. Briefwahlunterlagen zu beantragen, ist bei persönlicher Vorsprache ein amtlicher Lichtbildausweis und nach Möglichkeit die Vorlage der Wahlbenachrichtigung erforderlich. Bei schriftlicher Beantragung ist grundsätzlich ein persönlich unterschriebener Antrag notwendig.
Wer für einen Anderen den Antrag stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.
Die Aushändigung des Wahlscheines und ggf. der Briefwahlunterlagen an andere Personen - außer dem Wahlberechtigten persönlich -, ist bei Vorlage einer Vollmacht zulässig, sofern der Bevollmächtigte schriftlich versichert, dass er nicht mehr als vier Wahlberechtigte bei der Empfangnahme der Briefwahlunterlagen vertritt.
Die Öffnung des Briefwahlbüros erfolgt im Regelfall circa vier Wochen vor einer Wahl.
Tagesaktuelle Informationen, Öffnungszeiten sowie Kontaktdaten finden Sie kurz vor der jeweiligen Wahl auf der Wahlenseite.