Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (SvB) (hier: am Wohnort) umfassen alle Arbeitnehmer, die kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig oder beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung (SGB III) sind. Zudem sind Personen eingeschlossen, welche für die Beitragsanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung oder nach dem Recht der Arbeitsförderung zu zahlen sind. Zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen insbesondere:
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Statistik
Im Dezember 2023 wurden die Daten der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit revidiert, rückwirkend ab Januar 2013 für Wohnortdaten. Für Recklinghausen ergeben sich für die Wohnortdaten - auch rückwirkend - geringfügige Änderungen.
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (SvB) (hier: am Wohnort) umfassen alle Arbeitnehmer, die kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig oder beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung (SGB III) sind. Zudem sind Personen eingeschlossen, welche für die Beitragsanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung oder nach dem Recht der Arbeitsförderung zu zahlen sind. Zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen insbesondere:
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Statistik
Im Dezember 2023 wurden die Daten der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit revidiert, rückwirkend ab Januar 2013 für Wohnortdaten. Für Recklinghausen ergeben sich für die Wohnortdaten - auch rückwirkend - geringfügige Änderungen.
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (SvB) (hier: am Wohnort) umfassen alle Arbeitnehmer, die kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig oder beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung (SGB III) sind. Zudem sind Personen eingeschlossen, welche für die Beitragsanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung oder nach dem Recht der Arbeitsförderung zu zahlen sind. Zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen insbesondere:
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Statistik
Im Dezember 2023 wurden die Daten der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit revidiert, rückwirkend ab Januar 2013 für Wohnortdaten. Für Recklinghausen ergeben sich für die Wohnortdaten - auch rückwirkend - geringfügige Änderungen.
Personen insgesamt = Personen in Bedarfsgemeinschaften mit SGB II-Bezug Bei den Personen handelt es sich dabei überwiegend um Empfängerinnen und Empfänger von Regelleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten das Arbeitslosengeld II und nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte Sozialgeld. Daneben gibt es sonstige Leistungsberechtigte, z. B. Personen, die ausschließlich Zuschüsse zur Sozialversicherung erhalten, sowie Nicht-Leistungsberechtigte (z. B. Schülerinnen und Schüler, die Anspruch auf BAföG haben, Altersrentnerinnen und Altersrentner oder Kinder mit ausreichendem Einkommen).
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Statistik
Die SGB II-Quote beschreibt den Anteil der Leistungsberechtigten der Bevölkerung nach SGB II, welche im Alter von 0 bis zur Altersgrenze nach § 7a SGB II von Jobcentern betreut werden. Die hier aufgeführten Berechnungen werden jedoch mit der Altersgrenze von 65 Jahren durchgeführt.
Als Leistungsberechtigte werden Personen in Bedarfsgemeinschaften verstanden, die einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II haben. Zu den Leistungsberechtigten zählen sowohl Regelleistungsberechtigte als auch sonstige Leistungsberechtigten.
Regelleistungsberechtigte sind Personen mit Anspruch auf Gesamtregelleistung (Bürgergeld oder Sozialgeld).
Zu den sonstigen Leistungsberechtigten gehören alle leistungsberechtigten Personen, die keinen Anspruch auf Gesamtregelleistung haben, dafür jedoch eine der folgenden Leistungen erhalten:
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Statistik
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Statistik
Personen insgesamt = Personen in Bedarfsgemeinschaften mit SGB II-Bezug Bei den Personen handelt es sich dabei überwiegend um Empfängerinnen und Empfänger von Regelleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten das Arbeitslosengeld II und nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte Sozialgeld. Daneben gibt es sonstige Leistungsberechtigte, z. B. Personen, die ausschließlich Zuschüsse zur Sozialversicherung erhalten, sowie Nicht-Leistungsberechtigte (z. B. Schülerinnen und Schüler, die Anspruch auf BAföG haben, Altersrentnerinnen und Altersrentner oder Kinder mit ausreichendem Einkommen).
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Statistik
Personen insgesamt = Personen in Bedarfsgemeinschaften mit SGB II-Bezug Bei den Personen handelt es sich dabei überwiegend um Empfängerinnen und Empfänger von Regelleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten das Arbeitslosengeld II und nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte Sozialgeld. Daneben gibt es sonstige Leistungsberechtigte, z. B. Personen, die ausschließlich Zuschüsse zur Sozialversicherung erhalten, sowie Nicht-Leistungsberechtigte (z. B. Schülerinnen und Schüler, die Anspruch auf BAföG haben, Altersrentnerinnen und Altersrentner oder Kinder mit ausreichendem Einkommen).
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Statistik
Personen insgesamt = Personen in Bedarfsgemeinschaften mit SGB II-Bezug Bei den Personen handelt es sich dabei überwiegend um Empfängerinnen und Empfänger von Regelleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten das Arbeitslosengeld II und nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte Sozialgeld. Daneben gibt es sonstige Leistungsberechtigte, z. B. Personen, die ausschließlich Zuschüsse zur Sozialversicherung erhalten, sowie Nicht-Leistungsberechtigte (z. B. Schülerinnen und Schüler, die Anspruch auf BAföG haben, Altersrentnerinnen und Altersrentner oder Kinder mit ausreichendem Einkommen).
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Statistik
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Das Portal wurde erstellt von der Statistikstelle – Stabsstelle Dezernat II am 23. Juli 2024.