Wahlausschuss

Betreut durch:
Fachbereich Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (31),
Daniel Prichalla, Tel: 0 23 61/50 17 38.

 

Allgemeines
Der Gemeindewahlausschuss ist ein Pflichtausschuss der Gemeinde und wird grundsätzlich zu jedem (Haupt-) Wahltermin für die Gemeindewahlen besonders gebildet. Er ist gleichzeitig ein kollegiales Wahlorgan und besteht aus dem Wahlleiter als Vorsitzendem und bis zu zehn Beisitzern.

Auf den Wahlausschuss finden die allgemeinen Vorschriften des kommunalen Verfassungsrechtes mit der Maßgabe entsprechende Anwendung, dass der Wahlausschuss in öffentlicher Sitzung entscheidet und ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig ist sowie bei Stimmengleichheit die Stimme des Wahlleiters den Ausschlag gibt. Der Wahlausschuss setzt sich aus 11 stimmberechtigten Mitgliedern zusammen.


Aufgaben

  • Einteilung des Stadtgebietes in Wahlbezirke
  • Entscheidung über Verfügungen des Wahlleiters bei der Prüfung von Wahlvorschlägen, wenn eine Vertrauensperson den Wahlausschuss anruft
  • Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge
  • Feststellung der Gemeinde- und Bürgermeisterwahlergebnisse


Kompetenzen
Der Wahlausschuss ist Entscheidungsträger für die vorstehenden Aufgaben.

 

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