Sofern die Eintragung Ihres Kindes in das standesamtliche Geburtenregister ohne "Komplikationen" geschehen konnte, liegen bereits wenige Tage nach der Geburt eine Geburtsurkunde nebst weiteren Bescheinigungen zur Abholung bereit.
Zur Vermeidung unnötiger Wege und Wartezeiten empfiehlt sich vorab ein Rückruf hier im Standesamt. Es könnte noch Klärungsbedarf bestehen!
Ihre Ansprechpartner/innen finden Sie hier.
Die Beurkundung der Geburt Ihres Kindes, das heißt die Eintragung Ihres Kindes in das beim Standesamt geführte Geburtenregister, ist gebührenfrei.
Gleichzeitig erstellen wir auch eine gebührenpflichtige Geburtsurkunde, gegebenenfalls auch für Ihr Stammbuch der Familie oder persönliche Zwecke.
Urkunde | Gebühr |
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Geburtsurkunde | 10 Euro |
Jede weitere gleichzeitig erstellte Geburtsurkunde des gleichen Formats | 5 Euro |
Gebührenfrei sind Bescheinigungen zur:
Wir melden unmittelbar nach der Geburtsbeurkundung Ihr Kind bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt an. Sodann können Sie dort bei Bedarf einen Kinderreisepass beantragen.