Bescheinigungen

Sofern die Eintragung Ihres Kindes in das standesamtliche Geburtenregister ohne "Komplikationen" geschehen konnte, liegen bereits wenige Tage nach der Geburt eine Geburtsurkunde nebst weiteren Bescheinigungen zur Abholung bereit.

Zur Vermeidung unnötiger Wege und Wartezeiten empfiehlt sich vorab ein Rückruf hier im Standesamt. Es könnte noch Klärungsbedarf bestehen!

Ihre Ansprechpartner/innen finden Sie hier

Die Beurkundung der Geburt Ihres Kindes, das heißt die Eintragung Ihres Kindes in das beim Standesamt geführte Geburtenregister, ist gebührenfrei.

Gleichzeitig erstellen wir auch eine gebührenpflichtige Geburtsurkunde, gegebenenfalls auch für Ihr Stammbuch der Familie oder persönliche Zwecke. 

 

UrkundeGebühr
Geburtsurkunde10 Euro
Jede weitere gleichzeitig erstellte Geburtsurkunde
des gleichen Formats
  5 Euro

 


Gebührenfrei
 sind Bescheinigungen zur:

  • Beantragung von Elterngeld bei der Kreisverwaltung. Wenn Sie nicht in Recklinghausen wohnen, siehe hier.
  • Beantragung von Kindergeld bei der Familienkasse - in der Regel am Sitz der Agentur für Arbeit
  • Beantragung von Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse
  • Taufe

Wir melden unmittelbar nach der Geburtsbeurkundung Ihr Kind bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt an. Sodann können Sie dort bei Bedarf einen Kinderreisepass beantragen.

 

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