Ein Baby! Herzlichen Glückwunsch, sagt Ihr Standesamt und verrät Ihnen sogleich, wie Ihr Kind in die standesamtlichen Bücher kommt.
Hier die schrittweise Hilfestellung:
Wurde Ihr Kind in Recklinghausen geboren, muss die Geburt innerhalb einer Woche beim Standesamt Recklinghausen angezeigt werden. Dabei ist es unerheblich, ob Ihr Kind in einem Krankenhaus in Recklinghausen geboren wurde oder vielleicht bei Ihnen zu Hause.
Ist Ihr Kind im Krankenhaus geboren, so wird man Ihnen bereits dort auf der Säuglingsstation bei der Abwicklung der notwendigen Formalitäten behilflich sein. Ihre Unterlagen, die Sie mit ins Krankenhaus bringen, und insbesondere die von Ihnen ergänzte Geburtsanzeige des Kindes, werden von der Krankenhausverwaltung an das Standesamt weitergeleitet. Das Krankenhaus ist nämlich der Anzeigepflichtige!
Genießen Sie zunächst die ersten schönen Stunden gemeinsam mit Ihrem neugeborenen Kind und fragen Sie sodann ein paar Tage später telefonisch beim Standesamt nach, ob Ihr Kind bereits im Geburtenbuch eingetragen ist oder ob noch Klärungsbedarf besteht.
Ist Ihr Kind zu Hause geboren, müssen Ihre Unterlagen, insbesondere die von der Hebamme oder von dem herbeigerufenen Arzt ausgefüllte Geburtsbescheinigung innerhalb einer Woche im Standesamt vorliegen! Wer diesbezüglich anzeigepflichtig ist, lesen Sie hier.
Informationen zu weiteren Bescheinigungen, wie zum Beispiel zur Beantragung zum Kindergeld, finden Sie hier.
Sollten Sie noch Fragen zu Vornamen oder zur Familiennamensführung des Kindes, zu den zur Beurkundung erforderlichen Unterlagen oder zur Abwicklung der Formalitäten haben, beraten und informieren wir Sie gerne telefonisch oder auch persönlich!
Ihre Ansprechpartner/innen finden Sie hier.