Leitfaden zur Durchführung von Veranstaltungen mit Sondernutzungserlaubnis
Mit einer Broschüre rund um das Thema Veranstaltungen mit Sondernutzungserlaubnis bietet die Wirtschaftsförderung Recklinghausen einen weiteren Service für ihre Bürger*innen sowie Unternehmen der Veranstaltungsbranche an.
Diese Broschüre soll Veranstalter*innen helfen, auf Anhieb die richtigen Ansprechpartner*innen in der Stadtverwaltung zu finden, um eine Sondernutzungserlaubnis oder Ausnahmegenehmigung zu erhalten. Fragen zu Auflagen des Emissionsschutzes, Hinweise zur Trinkwasserversorgung und zu hygienischen Anforderungen werden darin ebenso erläutert wie Sicherheits- und Brandschutzfragen.
Für die Koordination und Begleitung von Veranstaltungen in Recklinghausen steht Ihnen der Fachbereich Bürger- und Ordnungsangelegenheiten hilfreich zur Seite und ist damit in der Regel Ihr erster Ansprechpartner. Wenden Sie sich daher für allgemeine Fragen bitte zunächst an die unten angegebenen Ansprechpartner dieses Fachbereiches. Von dort erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den zusätzlich zu beteiligenden städtischen Fachbereichen die weitere Begleitung Ihres Vorhabens.
In einem Veranstaltungsleitfaden, den die Wirtschaftsförderung herausgegeben hat, finden Sie Antworten und Hinweise zu speziellen Themen und Kontaktdaten zu den zu beteiligenden Fachbereichen. Ebenso können Sie daraus das Antragsformular sowohl zur Durchführung von Sondernutzungen, als auch für die eventuell erforderliche Abfallentsorgung entnehmen. Bitte kontaktieren Sie uns unter wirtschaftsfoerderung(at)recklinghausen.de, wenn wir Ihnen den Veranstaltungsleitfaden zusenden sollen.
Wichtig:
Für Veranstaltungen mit weniger als 5.000 Personen ist zwar kein Sicherheitskonzept erforderlich, es sind aber dennoch Sicherheitsaspekte in erhöhtem Umfang zu berücksichtigen. Sollte die Veranstaltungsfläche umzäunt oder abgesperrt sein, so muss eine Baugenehmigung erteilt werden. Ohne eine entsprechende Baugenehmigung muss die Bauaufsicht die Veranstaltung absagen. Werden mehr als 5.000 Personen erwartet und ist die Fläche umzäunt oder abgesperrt, muss ebenfalls eine Baugenehmigung erteilt werden, die ein Sicherheitskonzept beinhaltet. Einzelheiten sind vorab mit der Bauaufsicht zu klären. Dazu ist ein Vorlauf von mindestens vier Wochen erforderlich.
Ihre Ansprechpartner*innen sowie die Antragsformulare zur Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis finden Sie hier.