Aktuelles Recklinghausen

Erfahrungsgemäß folgt dann eine Vielzahl von telefonischen Anfragen, sodass die Erreichbarkeit der zuständigen Abteilung der Stadtverwaltung eingeschränkt ist. Bürger*innen, die ein Anliegen haben, sollten Verständnis dafür haben und versuchen, zu einem späteren Zeitpunkt die Mitarbeitenden zu erreichen. Darüber hinaus kann das Anliegen auch per E-Mail an stadtverwaltung(at)recklinghausen.de mitgeteilt werden.
Aufgrund der andauernden Corona-Pandemie wird gebeten, von persönlichen Vorsprachen abzusehen. Sollte dies dennoch erforderlich sein, ist eine vorherige Terminabsprache mit den zuständigen Mitarbeiter*innen unbedingt notwendig.
Wichtig: Änderungen, wie Grundstücksverkäufe, Verwalterwechsel oder Änderungen der Abfallbehälter, die nach dem 15. Dezember 2021 bekannt geworden sind, konnten nicht mehr für die Jahresbescheide 2022 berücksichtigt werden. Diese werden in Kürze mit dem ersten Änderungsbescheid erfasst.
Eigentümerwechsel durch Grundstücksverkäufe können erst berücksichtigt werden, wenn die entsprechende Mitteilung des Finanzamtes vorliegt. Abweichend davon haben Eigentümer*innen aber die Möglichkeit, der Verwaltung eine Privatvereinbarung zuzusenden. Entsprechende Hinweise gibt es auf der städtischen Internetseite: https://www.recklinghausen.de/Inhalte/Startseite/Rathaus_Politik/Finanzen/Kommunale_Abgaben_fuer_Buerger/_Grundbesitzabgaben.asp