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Für den Besuch einer Tageseinrichtung (Kindergarten) sowie für die Betreuung in Tagespflege (Tagesmütter) und Großtagespflege (Pflegenest) haben die Eltern einen Beitrag zu zahlen. Dieser orientiert sich an den Einkommensverhältnissen und dem gewählten Betreuungsumfang. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachgebietes ermitteln das Elterneinkommen anhand der vorgelegten Unterlagen und setzen den Elternbeitrag fest. Sie sind Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner rund um Fragen zum Elternbeitrag.
Betreuen Sie Kinder in Tagespflege? Dann können Sie sich bei Fragen zur Auszahlung des Tagespflegegeldes an die genannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachgebietes wenden.
Weitere Informationen zu Elternbeiträgen und die entsprechenden Dokumente finden Sie hier.