NEU: Elektronische Wohnsitzanmeldung
Mit dem datenschutzsicheren Online-Service der elektronischen Wonsitzanmeldung haben Bürger die Möglichkeit, ihre Anmeldung nach Recklinghausen digital durchzuführen (Hinweis: Zuzüge aus dem Ausland und Anmeldungen von Nebenwohnsitzen sind online nicht möglich). Ein persönlicher Besuch im Bürgerbüro sowie mögliche Wartezeiten entfallen. Der Service ist zudem rund um die Uhr verfügbar und kostenlos. Für die elektronische Wohnsitzanmeldung wird benötigt:
Die elektronische Wohnsitzanmeldung ist ausschließlich über folgenden Link zu erreichen: https://wohnsitzanmeldung.gov.de/
Auf der Seite finden Sie auch ein Informationsvideo, eine Schritt-für-Schritt-Anleitung und ein FAQ.
Hier der Link zur Pressemitteilung
Wenn Sie nach Recklinghausen gezogen sind, müssen Sie sich und gegebenenfalls alle weiteren Familienangehörige, die in Ihrem Haushalt leben, anmelden.
Die Anmeldung muss nach dem Bundesmeldegesetz innerhalb von zwei Wochen nach dem tatsächlichen Einzug (nicht Mietvertragsbeginn) in die neue Wohnung erfolgt sein. Bitte halten Sie die vorgenannte Frist ein, da Sie andernfalls ordnungswidrig handeln würden und mit einer Geldbuße zu rechnen hätten.
Die meldepflichtige Person soll die Anmeldung persönlich im Bürgerbüro vornehmen. Bei Familien (gilt nicht für volljährige Kinder) genügt es, wenn eine meldepflichtige Person vorspricht. Bei Zuzügen aus dem Ausland haben alle anzumeldenden Personen persönlich vorzusprechen.
Vorzulegen sind bei persönlicher Vorsprache:
Alternativ kann sich die meldepflichtige Person bei Anmeldung durch eine Person vertreten lassen (nicht bei Zuzügen aus dem Ausland s.o.). Vorzulegen sind dann:
Eine schriftliche Anmeldung per Post / E-Mail ist rechtlich nicht zulässig.
Hinweis: Im Zuge einer Anmeldung nach Recklinghausen kann nicht direkt ein neues Ausweisdokument beantragt werden.
Personalausweise und Reisepässe bzw. Aufenthaltstitel und ausländische Dokumente, ggfls. Geburtsurkunden, Wohnungsgeberbestätigung, ggfls. Meldeschein und Vollmacht