NEU: Elektronische Wohnsitzanmeldung
Mit dem datenschutzsicheren Online-Service der elektronischen Wonsitzanmeldung haben Bürger die Möglichkeit, ihre Ummeldung innerhalb Recklinghausens digital durchzuführen (Hinweis: Zuzüge aus dem Ausland und Anmeldungen von Nebenwohnsitzen sind online nicht möglich). Ein persönlicher Besuch im Bürgerbüro sowie mögliche Wartezeiten entfallen. Der Service ist zudem rund um die Uhr verfügbar und kostenlos. Für die elektronische Wohnsitzanmeldung wird benötigt:
Die elektronische Wohnsitzanmeldung ist ausschließlich über folgenden Link zu erreichen: https://wohnsitzanmeldung.gov.de/
Auf der Seite finden Sie auch ein Informationsvideo, eine Schritt-für-Schritt-Anleitung und ein FAQ.
Hier der Link zur Pressemitteilung
Wenn Sie innerhalb von Recklinghausen umziehen, müssen Sie sich und gegebenenfalls alle weiteren Familienangehörige, die in Ihrem Haushalt leben, ummelden.
Die Ummeldung muss nach dem Bundesmeldegesetz innerhalb von zwei Wochen nach dem tatsächlichen Einzug (nicht Mietvertragsbeginn) in die neue Wohnung erfolgt sein. Bitte halten Sie die vorgenannte Frist ein, da Sie andernfalls ordnungswidrig handeln würden und mit einer Geldbuße zu rechnen hätten.
Die meldepflichtige Person soll die Ummeldung persönlich im Bürgerbüro vornehmen. Bei Familien (gilt nicht für volljährige Kinder) genügt es, wenn eine meldepflichtige Person vorspricht.
Vorzulegen sind bei persönlicher Vorsprache:
Alternativ kann sich die meldepflichtige Person bei Ummeldung durch eine Person vertreten lassen. Vorzulegen sind dann:
Eine schriftliche Ummeldung per Post / E-Mail ist rechtlich nicht zulässig.
Personalausweise und Reisepässe bzw. Aufenthaltstitel und ausländische Dokumente, ggfls. Geburtsurkunden, Wohnungsgeberbestätigung, ggfls. Meldeschein und Vollmacht