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Ein Teil der Daten, die dieser Anbieter gesammelt hat, dient der Personalisierung und der Messung der Werbewirksamkeit.
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Gesetzlich erlaubt sind „Notwendige Cookies“. Alle weiteren bedürfen einer Einwilligung. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die von uns gesammelten Daten, die für die Anbietung von konkreten Leistungen erforderlich sind auch von Dritten empfangen werden und auch ohne unsere Zustimmung an andere Firmen weitergeleitet werden, um dann für andere Zwecke verarbeitet zu werden. Die Cookie-Auswahl „Notwendige Cookies“ ist voreingestellt. Die von Ihnen getroffene Auswahl der gewünschten Cookies kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft angepasst oder widerrufen werden. Für den Widerruf wird die Einwilligungs–ID und das Datum der Einwilligung benötigt. Diese finden Sie hier. In unserer Datenschutzerklärung erfahren Sie mehr darüber, wie wir Ihre Daten verarbeiten und wohin die Weitergabe dieser Daten erfolgt.
Wenn Sie innerhalb von Recklinghausen umziehen, müssen Sie sich und gegebenenfalls alle weiteren Familienangehörige, die in Ihrem Haushalt leben, ummelden.
Die Ummeldung muss nach dem Bundesmeldegesetz innerhalb von zwei Wochen nach dem tatsächlichen Einzug (nicht Mietvertragsbeginn) in die neue Wohnung erfolgt sein. Bitte halten Sie die vorgenannte Frist ein, da Sie andernfalls ordnungswidrig handeln würden und mit einer Geldbuße zu rechnen hätten.
Die meldepflichtige Person soll die Ummeldung persönlich im Bürgerbüro vornehmen. Bei Familien (gilt nicht für volljährige Kinder) genügt es, wenn eine meldepflichtige Person vorspricht.
Vorzulegen sind bei persönlicher Vorsprache:
Alternativ kann sich die meldepflichtige Person bei Ummeldung durch eine Person vertreten lassen. Vorzulegen sind dann:
Eine schriftliche Ummeldung per Post / E-Mail ist rechtlich nicht zulässig.
Personalausweise und Reisepässe bzw. Aufenthaltstitel und ausländische Dokumente, ggfls. Geburtsurkunden, Wohnungsgeberbestätigung, ggfls. Meldeschein und Vollmacht