Bei dem Besuch dieser Webseite werden Cookies gesetzt. Hierbei handelt es sich um Textdateien, die auf Ihrem Computer abgelegt werden und dort für einige Zeit verbleiben. Sie werden unserem Server und auch Servern von Externen auf Anfrage wieder übermittelt. Wir verwenden sie, um Zugriffe auf unserer Webseite zu analysieren, Dienstleistungen zu personalisieren und soziale Medien anzubieten. Die Cookie-Auswahl „Notwendige Cookies“ ist voreingestellt. Darüber hinaus gibt es Cookies und Dienstleister, die Daten in Drittländern (USA) mit unzureichendem Datenschutzniveau verarbeiten. Es besteht die Gefahr, dass diese zu Kontroll- und Überwachungszwecken von anderen missbraucht werden, ohne dass Sie sich mit einem Rechtsbehelf hiervor schützen können. Welche Arten von Cookies genau gesetzt werden, wie lang sie gespeichert werden, von wem sie gesetzt wurden und wie Sie dies verhindern können, können Sie unter „Details anzeigen“ erfahren oder der Datenschutzerklärung entnehmen. Die von Ihnen getroffene Auswahl der gewünschten Cookies kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft angepasst oder widerrufen werden.
Ein Teil der Daten, die dieser Anbieter gesammelt hat, dient der Personalisierung und der Messung der Werbewirksamkeit.
Cookies sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Computer abgelegt werden und dort für einige Zeit verbleiben. Sie werden auf unserem Server und auch Servern von anderen Dienstleistern, die auf unserer Webseite eingebunden sind, auf Anfrage wieder übermittelt.
Gesetzlich erlaubt sind „Notwendige Cookies“. Alle weiteren bedürfen einer Einwilligung. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die von uns gesammelten Daten, die für die Anbietung von konkreten Leistungen erforderlich sind auch von Dritten empfangen werden und auch ohne unsere Zustimmung an andere Firmen weitergeleitet werden, um dann für andere Zwecke verarbeitet zu werden. Die Cookie-Auswahl „Notwendige Cookies“ ist voreingestellt. Die von Ihnen getroffene Auswahl der gewünschten Cookies kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft angepasst oder widerrufen werden. Für den Widerruf wird die Einwilligungs–ID und das Datum der Einwilligung benötigt. Diese finden Sie hier. In unserer Datenschutzerklärung erfahren Sie mehr darüber, wie wir Ihre Daten verarbeiten und wohin die Weitergabe dieser Daten erfolgt.
Die Erschließung von Baugebieten ist gemäß §123 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) Aufgabe der Gemeinde. Unter Erschließung sind Maßnahmen zu verstehen, die notwendig sind, um ein Grundstück „baureif“ zu machen. Dazu gehören unter anderem die Herstellung der öffentlichen Straßen, die Versorgung der Grundstücke mit Wasser, Strom, Gas oder Fernwärme und die Abwasserbeseitigung.
Die Erschließungsanlage ist erstmalig endgültig hergestellt, wenn die Flächen für die Erschließungsanlage erworben und freigelegt sowie von der Stadt Recklinghausen übernommen worden sind. Außerdem muss die Erschließungsanlage ausreichend befestigt und mit betriebsfertigen Entwässerungs- und Beleuchtungsanlagen ausgestattet sein.
Zur Deckung der dabei tatsächlich entstandenen Aufwendungen erhebt die Gemeinde gemäß §§127 ff BauGB einmalig einen Erschließungsbeitrag. Aufgrund des Erschließungsvorteils werden die Kosten dabei zu 90% von den Eigentümern und Erbbauberechtigten getragen, die mit ihrem Grundstück unmittelbar an die Erschließungsanlage grenzen. Mit herangezogen werden dabei ferner so genannte Hinterliegergrundstücke. Des Weiteren müssen Eigentümer von Grundstücken, die von mehr als einer Erschließungsanlage erschlossen werden können, gemäß der Satzung je Erschließungsanlage zwei Drittel des Erschließungsbeitrages zahlen. Die restlichen 10 % werden von der Gemeinde für die Allgemeinheit übernommen.
Der Erschließungsbeitrag wird erst nach endgültiger Fertigstellung der Erschließungsanlage erhoben. Nach §133 Abs.4 BauGB können jedoch Vorausleistungen veranlagt werden. Die Stadt Recklinghausen erhebt in der Regel eine Vorausleistung in Höhe von 80-95% von dem unverbindlich berechneten Erschließungsbeitrag. Der bereits bezahlte Betrag wird wiederum nach endgültiger Fertigstellung mit dem endgültigen Erschließungsbeitrag verrechnet.
Auskünfte über offene oder abgegoltene Erschließungsbeiträge können Sie hier beantragen.