Bei dem Besuch dieser Webseite werden Cookies gesetzt. Hierbei handelt es sich um Textdateien, die auf Ihrem Computer abgelegt werden und dort für einige Zeit verbleiben. Sie werden unserem Server und auch Servern von Externen auf Anfrage wieder übermittelt. Wir verwenden sie, um Zugriffe auf unserer Webseite zu analysieren, Dienstleistungen zu personalisieren und soziale Medien anzubieten. Die Cookie-Auswahl „Notwendige Cookies“ ist voreingestellt. Darüber hinaus gibt es Cookies und Dienstleister, die Daten in Drittländern (USA) mit unzureichendem Datenschutzniveau verarbeiten. Es besteht die Gefahr, dass diese zu Kontroll- und Überwachungszwecken von anderen missbraucht werden, ohne dass Sie sich mit einem Rechtsbehelf hiervor schützen können. Welche Arten von Cookies genau gesetzt werden, wie lang sie gespeichert werden, von wem sie gesetzt wurden und wie Sie dies verhindern können, können Sie unter „Details anzeigen“ erfahren oder der Datenschutzerklärung entnehmen. Die von Ihnen getroffene Auswahl der gewünschten Cookies kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft angepasst oder widerrufen werden.
Cookies sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Computer abgelegt werden und dort für einige Zeit verbleiben. Sie werden auf unserem Server und auch Servern von anderen Dienstleistern, die auf unserer Webseite eingebunden sind, auf Anfrage wieder übermittelt.
Gesetzlich erlaubt sind „Notwendige Cookies“. Alle weiteren bedürfen einer Einwilligung. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die von uns gesammelten Daten, die für die Anbietung von konkreten Leistungen erforderlich sind auch von Dritten empfangen werden und auch ohne unsere Zustimmung an andere Firmen weitergeleitet werden, um dann für andere Zwecke verarbeitet zu werden. Die Cookie-Auswahl „Notwendige Cookies“ ist voreingestellt. Die von Ihnen getroffene Auswahl der gewünschten Cookies kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft angepasst oder widerrufen werden. Für den Widerruf wird die Einwilligungs–ID und das Datum der Einwilligung benötigt. Diese finden Sie hier. In unserer Datenschutzerklärung erfahren Sie mehr darüber, wie wir Ihre Daten verarbeiten und wohin die Weitergabe dieser Daten erfolgt.
Der Bebauungsplan (auch bezeichnet als die verbindliche Bauleitplanung) ist eine Selbstverwaltungsaufgabe der Gemeinde auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere dem Baugesetzbuch (BauGB). Diese Planungshoheit ist Teil der verfassungsmäßigen Garantie, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft eigenverantwortlich regeln zu dürfen.
Erforderlich ist ein Bebauungsplan für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung. Eine rechtlich bestimmte Definition, was unter einer städtebaulichen Ordnung zu verstehen ist, enthält das BauGB jedoch nicht. So liegt die Entscheidung, ob, in welchem Umfang und mit welchem Inhalt eine Planung betrieben wird, im Planungsermessen der Gemeinde. Ein Anspruch auf die Aufstellung eines Bebauungsplanes besteht nicht.
Der Bebauungsplan verpflichtet auch nicht die Grundstückseigentümer zur Umsetzung im Sinne einer Bauverpflichtung. Der Bebauungsplan stellt eine Angeboteplanung dar. Der Bebauungsplan ist aus der Darstellung des Flächennutzungsplanes zu entwickeln. Der Bebauungsplan setzt die Art und das Maß der Nutzung und Bebauung sowie die überbaubaren Grundstücksflächen für räumlich eng begrenzte Bereiche verbindlich fest. Aus dem Plan kann abgelesen werden, welche Nutzungsart, welche Geschossigkeit und welche Bebauungsdichte für die einzelnen Grundstücke festgesetzt sind.
Darüber hinaus kann die durch Baulinien bzw. Baugrenzen festgelegte bebaubare Fläche erfasst werden. Zudem kann mit Bebauungsplänen festgelegt werden, welche Flächen z.B. der Verkehrsnutzung vorbehalten sind oder Zielen der Erholung oder der Landwirtschaft dienen. Das BauGB unterscheidet nach dem Inhalt nach zwei Arten von Bebauungsplänen: den einfachen und den qualifizierten Bebauungsplan. Qualifizierte Bebauungspläne müssen mindestens folgende Festsetzungen aufweisen: die Art der baulichen Nutzung, das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen.
Einfache Bebauungspläne weisen nicht alle der genannten Festsetzungen auf. Der Bebauungsplan wird als Satzung beschlossen, die Festsetzungen des Planes sind für den Grundstückseigentümer rechtsverbindlich. Er ist Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen im Baugenehmigungsverfahren. Der rechtsverbindliche Bebauungsplan setzt sich aus mehreren Elementen zusammen: der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen, ergänzenden Hinweisen, Verfahrensvermerken und der Begründung.
Hier geht es zu den Bebauungsplänen, die rechtskräftig sind oder sich noch in Bearbeitung befinden.