Dienstleistungen/Zuständigkeiten Bildungs- und Teilhabepaket - Mittagsverpflegung

Wer bekommt diese Leistung?   

  • Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, wenn sie jünger als 25 Jahre sind.
  • Berufsschüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind von der Leistung ausgeschlossen.
  • Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen oder von Tagespflegepersonen betreut werden.

Welche Leistung wird erbracht?


Erbracht wird ein Zuschuss in voller Höhe für die Kosten aufgrund der Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung. 

Verpflegung, die am Kiosk gekauft werden kann (zum Beispiel belegte Brötchen), wird nicht bezuschusst.


Wie bekomme ich die Leistung?

Die Mittagsverpflegung muss nicht gesondert beantragt werden, da dieser mit dem Antrag auf Grundsicherung automatisch gestellt wird. Jedoch wird ein Nachweis benötigt, dass weiter Leistungsbezug besteht und das Kind weiterhin am gemeinschaftlichen Mittagessen teilnimmt.

Die Leistung wird nur erbracht, wenn die Schule oder Kindertageseinrichtung ein gemeinschaftliches Mittagessen anbietet und Ihr Kind daran teilnimmt. 

Ihre Stadt rechnet die Kosten für die Mittagsverpflegung direkt mit dem Anbieter ab. 

  
*Das kann zum Beispiel ein Kantinenpächter oder Lieferdienst sein, mit dem die Einrichtung einen Vertrag hat. Bitte lassen Sie die Anmeldung von der Schule bzw. der Kindertageseinrichtung ausstellen.

Kosten

kostenlos

Erforderliche Unterlagen

Mitteilung über weiteren Leistungsbezug

Voraussetzungen

Leistungen zur Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche können - Empfänger/-innen von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII - Empfänger/-innen von Leistungen nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz - Wohngeldempfänger und Kinderzuschlagsempfänger beantragen

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Dienstleistungen
Die Stadtverwaltung Recklinghausen erbringt in ihren Fachbereichen zahlreiche Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger. In der nebenstehenden Übersicht haben Sie alle Dienstleistungen auf einen Blick. Gerne können Sie aber auch die Suche nutzen, um noch schneller zu der gewünschten Dienstleistung zu kommen.
Öffnungszeiten & Kontakt

Die allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Recklinghausen:

  • Montag, Mittwoch, Freitag 8 bis 13 Uhr
  • Donnerstag 8 bis 18 Uhr
  • Dienstag: Nach Vereinbarung

 

Das Bürgerbüro im Stadthaus A hat geöffnet:

  • Montag und Mittwoch: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr
  • Dienstag: 8 bis 12 Uhr
  • Donnerstag: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr (Wartemarkenausgabe bis 17.30 Uhr)
  • Freitag: 8 bis 13 Uhr
  • Samstag (nur mit Termin): 9.30 bis 12.30 Uhr

 

Spezielle Öffnungszeiten finden Sie hier: Öffnungszeiten

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