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Wer bekommt diese Leistung?
Welche Leistung wird erbracht?
Erbracht wird ein Zuschuss in voller Höhe für die Kosten aufgrund der Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung.
Verpflegung, die am Kiosk gekauft werden kann (zum Beispiel belegte Brötchen), wird nicht bezuschusst.
Wie bekomme ich die Leistung?
Die Mittagsverpflegung muss nicht gesondert beantragt werden, da dieser mit dem Antrag auf Grundsicherung automatisch gestellt wird. Jedoch wird ein Nachweis benötigt, dass weiter Leistungsbezug besteht und das Kind weiterhin am gemeinschaftlichen Mittagessen teilnimmt.
Die Leistung wird nur erbracht, wenn die Schule oder Kindertageseinrichtung ein gemeinschaftliches Mittagessen anbietet und Ihr Kind daran teilnimmt.
Ihre Stadt rechnet die Kosten für die Mittagsverpflegung direkt mit dem Anbieter ab.
*Das kann zum Beispiel ein Kantinenpächter oder Lieferdienst sein, mit dem die Einrichtung einen Vertrag hat. Bitte lassen Sie die Anmeldung von der Schule bzw. der Kindertageseinrichtung ausstellen.
Ansprechpartner*innen
Frau Ulrike Frenken (A - Ali)
Telefon 02361/50-2309
Willy-Brandt-Haus, Raum 1.27
Herr Christoph Schippel (Alj - Colakb)
Telefon 02361/50-2308
Willy-Brandt-Haus, Raum 1.14
Frau Sabine Klimpel (Colakc - Hal)
Telefon 02361/50-1818
Willy-Brandt-Haus, Raum 1.14
Frau Birgit Horten (Ham - Krat)
Telefon 02361/50-2306
Willy-Brandt-Haus, Raum 1.13
Frau Mareen Linn (Krau - Özd)
Telefon 02361/50-2304
Willy-Brandt-Haus, Raum 1.27
Frau Izdihar El-Hussein (Öze - Schil)
Telefon 02361/50-1812
Willy-Brandt-Haus, Raum 1.27
Frau Beyza Ugur (Schim - Z)
Telefon 02361/50-2303
Willy-Brandt-Haus, Raum 1.13
Frau Claudia Gerth (Sachgebietsleitung)
Telefon 02361/50-1834
Willy-Brandt-Haus, Raum 1.26
kostenlos
Mitteilung über weiteren Leistungsbezug
Leistungen zur Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche können - Empfänger/-innen von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII - Empfänger/-innen von Leistungen nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz - Wohngeldempfänger und Kinderzuschlagsempfänger beantragen