Erklärung Barrierefreiheit
Die Stadt Recklinghausen ist bemüht, ihre Webseiten im Einklang mit dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen - BGG NRW und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen - BITV NRW im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für die Webpräsenz www.recklinghausen.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die im Geltungsbereich genannten Webseiten sind teilweise mit den Anforderungen des BGG NRW und der BITV NRW vereinbar.
Die Unvereinbarkeiten sowie Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt. Diese Inhalte werden im Rahmen der technischen und organisatorischen Möglichkeiten schrittweise angepasst:
- Bilder haben teilweise keinen oder keinen passenden Alternativtext
- In PDF-Dateien fehlt fast durchgehend die notwendige Auszeichnung mit Tags
- Hinweise auf neu sich öffnende Fenster oder Anwendungen sind nicht durchgehend vorhanden
- Überschriftenstruktur wird nicht immer eingehalten
- Nutzung leichter Sprache wird angestrebt
- Bedienung per Tastatur, insbesondere Tab-Reihenfolge ist zu überarbeiten
- Für Videos fehlen die Alternativen in Textform bzw. ein zusätzliches Angebot mit in barrierefreier Form hinterlegten Inhalten
- Es werden Layout-Tabellen verwendet bzw. Tabellen sind nicht barrierefrei erstellt
- Iframes sind nicht barrierefrei eingebunden
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 30.11.2020 erstellt und am 10.12.2025 überarbeitet.
Die Erklärung wurde erstellt auf Grundlage einer Selbstbewertung im Rahmen des von der DIAS GmbH unter bitvtest.de angebotenen Prüfverfahrens zur BITV. Die Bewertung wurde durchgeführt durch die Gemeinsame Kommunale Datenzentrale GKD Recklinghausen.
Hinweis zur Überarbeitung der Website
Die Barrierefreiheit dieser Website wird derzeit nur eingeschränkt verbessert. Grund dafür ist, dass eine vollständig neue Internetseite der Stadt Recklinghausen in Entwicklung ist. Diese neue Website wird von Beginn an gemäß den Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) sowie der EU-Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei konzipiert.
Da die bestehende Website in absehbarer Zeit abgelöst wird, werden umfangreiche technische Anpassungen zur Barrierefreiheit an diesem Altauftritt nicht mehr vorgenommen. Stattdessen fließen die verfügbaren personellen und finanziellen Ressourcen in die barrierefreie Neuentwicklung.
Die Durchführung umfassender Barrierefreiheits-Anpassungen an der bestehenden Website würde aufgrund des bevorstehenden Systemwechsels eine unverhältnismäßige Belastung darstellen.
Dies betrifft insbesondere Maßnahmen, die tiefgreifende strukturelle Eingriffe in das Content-Management-System, umfangreiche Neuentwicklungen oder komplette Neuaufbereitungen großer Inhaltsmengen erfordern würden. Der Aufwand stünde in keinem angemessenen Verhältnis zu dem kurzen verbleibenden Nutzungszeitraum der Altseite.
Nichtsdestotrotz werden wesentliche, einfache Korrekturen (z. B. bei gemeldeten Problemen, die kurzfristig behebbar sind) weiterhin vorgenommen, sofern dies ohne unverhältnismäßigen Aufwand möglich ist (§ 10 BITV NRW / Art. 5 Richtlinie (EU) 2016/2102).
Feedback und Kontaktangaben
Sie sind auf www.recklinghausen.de auf Inhalte gestoßen,
- die schwer zugänglich sind,
- die die allgemeinen Empfehlungen für Barrierefreiheit verletzen oder nicht WCAG 2.1-konform sind,
- oder die inhaltlich unklar sind?
Bitte lassen Sie uns Ihre Fragen, Anmerkungen, Kritik, über unser Kontaktformular zukommen.
Die zuständige Stelle, die für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen zuständig ist, ist die Pressestelle der Stadt Recklinghausen.
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der Stadt Recklinghausen nicht erfolgreich war bzw. Sie auf Ihre Mitteilungen oder Anfragen keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten.
Die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik (IT) bietet Nutzerinnen und Nutzern die Möglichkeit, auf Internetseiten öffentlicher Stellen hinzuweisen, die nicht barrierefrei sind.
Die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen ist der Beauftragten der Landesregierung für Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen zugeordnet.
Die Ombudsstelle ist per E-Mail ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de zu erreichen.
Weitere Informationen über die Ombudsstelle finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik.
Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik Nordrhein-Westfalen
Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik Nordrhein-Westfalen prüft die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik, um eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen sicherzustellen.
Die Überwachungsstelle ist beim Kompetenzzentrum Barrierefreie IT (KBIT) beim Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) eingerichtet.
Die Überwachungsstelle ist per E-Mail ueberwachungsstelle-nrw@it.nrw.de zu erreichen.
Weitere Informationen über die Überwachungsstelle finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen https://www.mags.nrw/ueberwachungsstelle-barrierefreie-informationstechnik.
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