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Wer bekommt diese Leistung?
Schülerinnen und Schüler, die eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.
Welche Leistung kann ich bekommen?
Schülerinnen und Schüler, welche die nächstgelegene Schule besuchen und diese nicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichen können, erhalten die Beförderungskosten in voller Höhe, wenn die Kosten nicht von anderer Seite übernommen werden.
Wie wird der Zuschuss berechnet?
Ein Bedarf kann nur berücksichtigt werden, wenn für den Weg zur Schule tatsächlich kostenpflichtige Verkehrsdienstleistungen (zum Beispiel privater Schultransport) oder öffentliche Verkehrsmittel (Schulbus, Linienbus, S-Bahn, Straßenbahn etc.) genutzt werden.
Der Zuschuss zu den Schülerbeförderungskosten wird als Geldleistung erbracht.
Ansprechpartner*innen
Frau Ulrike Frenken (A - Ali)
Telefon 02361/50-2309
Willy-Brandt-Haus, Raum 1.27
Herr Christoph Schippel (Alj - Colakb)
Telefon 02361/50-2308
Willy-Brandt-Haus, Raum 1.14
Frau Sabine Klimpel (Colakc - Hal)
Telefon 02361/50-1818
Willy-Brandt-Haus, Raum 1.14
Frau Birgit Horten (Ham - Krat)
Telefon 02361/50-2306
Willy-Brandt-Haus, Raum 1.13
Frau Mareen Linn (Krau - Özd)
Telefon 02361/50-2304
Willy-Brandt-Haus, Raum 1.27
Frau Izdihar El-Hussein (Öze - Schil)
Telefon 02361/50-1812
Willy-Brandt-Haus, Raum 1.27
Frau Beyza Ugur (Schim - Z)
Telefon 02361/50-2303
Willy-Brandt-Haus, Raum 1.13
Frau Claudia Gerth (Sachgebietsleitung)
Telefon 02361/50-1834
Willy-Brandt-Haus, Raum 1.26
kostenlos
Mitteilung über weiteren Leistungsbezug
Leistungen zur Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche können - Empfänger/-innen von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII - Empfänger/-innen von Leistungen nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz - Wohngeldempfänger und Kinderzuschlagsempfänger beantragen.