Wenn öffentliche Verkehrsflächen wie Fußgängerzonen, Gehwege, Straßen oder Plätze für Dreharbeiten und/oder Filmaufnahmen genutzt werden, ist eine Erlaubnis der Stadtverwaltung Recklinghausen notwendig. Dies gilt insbesondere dann, wenn Aufbauten, Sondereffekte und Verkehrsmaßnahmen zum Einsatz kommen.
Eine Erlaubnis wird auch für die Nutzung von Grünflächen, städtischen Liegenschaften und öffentlichen Gebäuden benötigt.
Dreharbeiten/Filmaufnahmen sind genehmigungsfrei, wenn
Wenn Sie in Recklinghausen auf öffentlichen Flächen/Verkehrsflächen/städtischen Liegenschaften/Grünflächen oder in öffentlichen Gebäuden über das genehmigungsfreie Maß hinaus drehen oder filmen wollen, müssen Sie zunächst einen formlosen Antrag stellen. Der Antrag ist in der städtischen Pressestelle unter der Mailadresse presse(at)recklinghausen.de einzureichen und sollte grundsätzlich
Weitere wichtige Hinweise entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt für Drehgenehmigungen (siehe unten).
Die Erlaubnis zur Durchführung von Dreharbeiten/Filmaufnahmen erteilt ausschließlich die Pressestelle. Die Erlaubnis wird schriftlich erteilt und ist während der Arbeiten mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Ggf. kann sie um weitere Dokumente ergänzt werden.
Drohnenflüge
Wenn Sie Kamera-Drohnen - dazu zählt auch bereits die Veröffentlichung von erstellten Fotos und Videos in Sozialen Netzwerken - auf Recklinghäuser Stadtgebiet einsetzen wollen, gilt die Drohnen-Verordnung. Dabei beachten Sie folgende Voraussetzungen, die die Bezirksregierung Münster nennt: Informationen und Voraussetzungen für Drohnen
Bei darüber hinaus gehenden Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das Ordnungsamt: Sven Hackbarth - Tel. 02361/50-1674, Mail: ordnungsamt(at)recklinghausen.de.
Wenn Sie die Kamera-Drohne dann auf Recklinghäuser Stadtgebiet einsetzen wollen, müssen Sie dieses rechtzeitig dem Ordnungsamt mitteilen.