Dienstleistungen/Zuständigkeiten Elternbeiträge - Tageseinrichtungen für Kinder und Tagespflege/Auszahlung Tagespflegegeld

Für den Besuch einer Tageseinrichtung (Kindergarten) sowie für die Betreuung in Tagespflege (Tagesmütter) und Großtagespflege (Pflegenest) haben die Eltern einen Beitrag zu zahlen. Dieser orientiert sich an den Einkommensverhältnissen und dem gewählten Betreuungsumfang. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachgebietes ermitteln das Elterneinkommen anhand der vorgelegten Unterlagen und setzen den Elternbeitrag fest. Sie sind Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner rund um Fragen zum Elternbeitrag.

Betreuen Sie Kinder in Tagespflege? Dann können Sie sich bei Fragen zur Auszahlung des Tagespflegegeldes an die genannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachgebietes wenden.

Weitere Informationen zu Elternbeiträgen und die entsprechenden Dokumente finden Sie hier.

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Dienstleistungen
Die Stadtverwaltung Recklinghausen erbringt in ihren Fachbereichen zahlreiche Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger. In der nebenstehenden Übersicht haben Sie alle Dienstleistungen auf einen Blick. Gerne können Sie aber auch die Suche nutzen, um noch schneller zu der gewünschten Dienstleistung zu kommen.
Öffnungszeiten & Kontakt

Die allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Recklinghausen:

  • Montag, Mittwoch, Freitag 8 bis 13 Uhr
  • Donnerstag 8 bis 18 Uhr
  • Dienstag: Nach Vereinbarung

 

Das Bürgerbüro im Stadthaus A hat geöffnet:

  • Montag und Mittwoch: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr
  • Dienstag: 8 bis 12 Uhr
  • Donnerstag: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr (Wartemarkenausgabe bis 17.30 Uhr)
  • Freitag: 8 bis 13 Uhr
  • Samstag (nur mit Termin): 9.30 bis 12.30 Uhr

 

Spezielle Öffnungszeiten finden Sie hier: Öffnungszeiten

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