Auf der Grundlage des § 9a KiBiz NRW wählen die Eltern einer Tageseinrichtung in einer Elternversammlung einen Elternbeirat. Dieser vertritt die Interessen der Eltern gegenüber dem Träger und der Leitung der Tageseinrichtung. Aus diesen Vertretern wird für zwei Jahre ein Jugendamtselternbeirat gewählt. Dieser vertritt die Interessen aller Eltern aus den Tageseinrichtungen gegenüber den örtlichen Jugendhilfeträgern. Der Jugendamtselternbeirat ist in Recklinghausen auch mit beratender Stimme im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie vertreten.