Die Stadt Recklinghausen bietet Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an. Gesetzliche Grundlage für die elektronische Kommunikation ist §3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) sowie weitere Regelungen zur elektronischen Kommunikation (z.B. §36a SGB I oder §87a AO). Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger einen Zugang eröffnet hat.
Die Stadt Recklinghausen hat diesen Zugang unter nachfolgenden technischen Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation eröffnet.
Sofern durch eine Rechtsvorschrift für die Abfassung eines Dokuments die Schriftform angeordnet ist (wie zum Beispiel bei Widersprüchen oder formgebundenen Anträgen), kann diese durch die elektronische Form ersetzt werden. Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen wird. Hierfür wird eine qualifizierte Signaturkarte einer Zertifizierungsstelle benötigt. Die Schriftform kann daneben auch ersetzt werden durch Versendung eines elektronischen Dokuments per De-Mail mit der Versandart der bestätigen sicheren Anmeldung nach § 5 Abs. 5 des De-Mail-Gesetzes.
Die Stadt Recklinghausen ist über De-Mail unter der nachfolgenden zentralen Eingangsadresse elektronisch sicher und vertraulich zu erreichen:
de-mail@recklinghausen.de-mail.de
Für den Versand einer De-Mail ist es erforderlich, dass Sie über ein eigenes De-Mail-Konto verfügen. Sofern der Versand der De-Mail dazu dient, eine durch Rechtsvorschrift geforderte Schriftform zu ersetzen, ist darauf zu achten, dass die De-Mail mit der Versandart der bestätigten sicheren Anmeldung nach § 5 Abs. 5 des De-Mail-Gesetzes übermittelt wird.
Sofern Sie Ihrer DE-Mail Anlagen beifügen, beachten Sie bitte, dass diese die Dateigröße von insgesamt 10 MB pro versandter DE-Mail nicht überschreiten. Sofern Sie größere Dateianlagen an die Stadtverwaltung senden möchten, teilen Sie diese bitte in mehrere DE-Mails auf.