Dienstleistungen/Zuständigkeiten Bewerbung um öffentlich geförderte Neubaumaßnahmen

Übersicht der geplanten öffentlich geförderten Mietwohngebäude

Herforder Weg 23 (Stuckenbusch), insgesamt 6 WE, zw. 52 und 120 qm

  • 1 Wohnung in einer Größe von ca. 74 qm, 3 Zimmer, geeignet für einen Dreipersonenhaushalt  
  • 1 Wohnung in einer Größe von ca. 56 qm, 2 Zimmer, geeignet für einen Zweipersonenhaushalt
  • 1 Wohnung in einer Größe von ca. 71 qm, 3 Zimmer, geeignet für einen Dreipersonenhaushalt
  • 1 Wohnung in einer Größe von ca. 52 qm, 2 Zimmer, geeignet für eine Person
  • 1 Wohnung in einer Größe von jeweils ca. 120 qm, 6 Zimmer, geeignet für bis zu sechs Personen
  • 1 Wohnung in einer Größe von jeweils ca. 78 qm, 3 Zimmer, geeignet für bis zu 3 Personen

 

Lessingstraße 66 und 68 (Westviertel), insgesamt 9 WE, zw. 42 und 79 qm

  • 4 Wohnungen in einer Größe von ca. 42 qm, 2 Zimmer, geeignet für einen Einpersonenhaushalt
  • 1 Wohnung in einer Größe von ca. 50 qm, 2 Zimmer, geeignet für einen Einpersonenhaushalt
  • 1 Wohnung in einer Größe von ca. 67 qm, 2 Zimmer, geeignet für einen Zweipersonenhaushalt
  • 3 Wohnungen in einer Größe von jeweils ca. 79 qm, 3 Zimmer, geeignet für einen Dreipersonenhaushalt
     

Bettina-von-Arnim-Weg 43 und 45 (Westviertel), insgesamt 20 WE, zw. 45 qm und 97 qm

  • 6 Wohnungen in einer Größe von ca. 45 qm, 2 Zimmer, geeignet für eine Person
  • 6 Wohnungen in einer Größe von ca. 56 qm, 2 Zimmer, geeignet für einen Zweipersonenhaushalt
  • 6 Wohnungen in einer Größe von ca. 60 qm, 2 Zimmer, geeignet für einen Zweipersonenhaushalt
  • 2 Wohnungen in einer Größe von 97 qm, 4 Zimmer, geeignet für einen Vierpersonenhaushalt 

 

Stuckenbuschstraße 125 (Stuckenbusch), insgesamt 13 WE, zw. 39 und 80 qm

  • 6 Wohnungen in einer Größe von ca. 39 bis 55 qm, 2 Zimmer, geeignet für eine Person
  • 5 Wohnungen in einer Größe von ca. 65 qm, 2 Zimmer, geeignet für einen Zweipersonenhaushalt                      
  • 2 Wohnungen in einer Größe von ca. 80 qm, 3 Zimmer, geeignet für einen Dreipersonenhaushalt

 

Franz-Bracht-Straße 160 (Nordviertel), insgesamt 5 WE, zw. 45 und 66 qm

  • 2 Wohnungen in einer Größe von ca. 45 qm, 2 Zimmer, geeignet für eine Person
  • 2 Wohnungen in einer Größe von ca. 60 qm, 2 Zimmer, geeignet für einen Zweipersonenhaushalt                      
  • 1 Wohnung in einer Größe von ca. 66 qm, 2 Zimmer, geeignet für einen Zweipersonenhaushalt                   

 

Schützenstr.32a (Nordviertel), insgesamt 8 WE, zw. 65 und 90 qm

  • 2 Wohnungen in einer Größe von ca. 65 qm, 3 Zimmer, geeignet für einen Zweipersonenhaushalt
  • 4 Wohnungen in einer Größe von ca. 80 qm, jeweils als 2- und 3-Zimmer-Wohnungen, geeignet für einen Dreipersonenhaushalt                            
  • 1 Wohnung in einer Größe von ca. 80 qm, 4 Zimmer, geeignet für einen Dreipersonenhaushalt
  • 1 Wohnung in einer Größe von ca. 90 qm, 3 Zimmer, geeignet für bis zu einen Vierpersonenhaushalt

 

Ggfs. können die Wohnungen aufgrund eines Anspruchs auf Mehrraumbedarf auch für andere Familienmodelle und somit für eine andere Personenanzahl angemessen sein (entsprechend Ihrer gesetzlichen Wohnberechtigung  = WBS). Dies kann gern telefonisch besprochen werden.

Ansprechpartner*innen
  • Frau A. Will (Neubau, Wohnungssuche, Miete, wohnungswirtschaftliche Stellungnahmen)
    Telefon 02361/50-2585
    Stadthaus A, Raum 2.10.1
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Dienstleistungen
Die Stadtverwaltung Recklinghausen erbringt in ihren Fachbereichen zahlreiche Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger. In der nebenstehenden Übersicht haben Sie alle Dienstleistungen auf einen Blick. Gerne können Sie aber auch die Suche nutzen, um noch schneller zu der gewünschten Dienstleistung zu kommen.
Öffnungszeiten & Kontakt

Die allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Recklinghausen:

  • Montag, Mittwoch, Freitag 8 bis 13 Uhr
  • Donnerstag 8 bis 18 Uhr
  • Dienstag: Nach Vereinbarung

 

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  • Montag und Mittwoch: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr
  • Dienstag: 8 bis 12 Uhr
  • Donnerstag: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr (Wartemarkenausgabe bis 17.30 Uhr)
  • Freitag: 8 bis 13 Uhr
  • Samstag (nur mit Termin): 9.30 bis 12.30 Uhr

 

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