Die Aufgaben einer Brandmeldeanlage bestehen darin:
Der Entscheidung zum Einbau einer Brandmeldeanlage können drei Sachverhalte zugrunde liegen:
Eine baurechtliche Forderung kann sich aus dem Landesbaurecht, zum Beispiel der Versammlungsstättenverordnung, der Verkaufsstättenverordnung oder einer Auflage aus der Baugenehmigung ergeben.
Häufig werden in Brandschutzkonzepten Brandmeldeanlagen als Kompensationsmaßnahme für Defizite oder Abweichungen im baulichen Brandschutz gefordert. Hierbei geht es fast immer um den Personenschutz.
Befinden sich in dem Gebäude hohe Sachwerte oder unwiederbringliche Kultur- und Kunstgüter, kann der Betreiber oder der Versicherer im Interesse des Sachschutzes eine Brandmeldeanlage fordern.
Bei der Planung zur Neuerrichtung oder auch bei Änderungen sind viele Themen zu berücksichtigen, dazu ist es erforderlich sich frühzeitig mit der Feuerwehr in Verbindung zu setzen, um Zeit und Kosten zu sparen.
Der Kreis Recklinghausen betreibt eine Empfangseinrichtung für Brandmeldeanlagen auf Konzession, an die Übertragungseinrichtungen für Brandmeldungen angeschlossen werden können.