Dienstleistung/Zuständigkeit Brandmeldeanlagen

Die Aufgaben einer Brandmeldeanlage bestehen darin:

  • entstehende Brände möglichst früh zu erkennen
  • die Hilfe leistende Stelle (z.B. die Feuerwehr) zu informieren
  • Personen, die sich im Gebäude befinden, zu warnen
  • Brandschutzeinrichtungen anzusteuern
  • der Feuerwehr den gewaltfreien Zugang zum Gebäude und die schnelle Ortung des Brandortes zu ermöglichen

Der Entscheidung zum Einbau einer Brandmeldeanlage können drei Sachverhalte zugrunde liegen:

  • eine baurechtliche Forderung
  • eine Vereinbarung mit dem Versicherer
  • ein besonderes Schutzbedürfnis des Betreibers

Eine baurechtliche Forderung kann sich aus dem Landesbaurecht, zum Beispiel der Versammlungsstättenverordnung, der Verkaufsstättenverordnung oder einer Auflage aus der Baugenehmigung ergeben. 

Häufig werden in Brandschutzkonzepten Brandmeldeanlagen als Kompensationsmaßnahme für Defizite oder Abweichungen im baulichen Brandschutz gefordert. Hierbei geht es fast immer um den Personenschutz. 

Befinden sich in dem Gebäude hohe Sachwerte oder unwiederbringliche Kultur- und Kunstgüter, kann der Betreiber oder der Versicherer im Interesse des Sachschutzes eine Brandmeldeanlage fordern.

Bei der Planung zur Neuerrichtung oder auch bei Änderungen sind viele Themen zu berücksichtigen, dazu ist es erforderlich sich frühzeitig mit der Feuerwehr in Verbindung zu setzen, um Zeit und Kosten zu sparen.

Der Kreis Recklinghausen betreibt eine Empfangseinrichtung für Brandmeldeanlagen auf Konzession, an die Übertragungseinrichtungen für Brandmeldungen angeschlossen werden können. 

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Dienstleistungen
Die Stadtverwaltung Recklinghausen erbringt in ihren Fachbereichen zahlreiche Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger. In der nebenstehenden Übersicht haben Sie alle Dienstleistungen auf einen Blick. Gerne können Sie aber auch die Suche nutzen, um noch schneller zu der gewünschten Dienstleistung zu kommen.
Öffnungszeiten & Kontakt

Die allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Recklinghausen:

  • Montag, Mittwoch, Freitag 8 bis 13 Uhr
  • Donnerstag 8 bis 18 Uhr
  • Dienstag: Nach Vereinbarung

 

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  • Freitag: 8 bis 13 Uhr
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